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Terrorgefahr: Mediziner fordern Ausstattung von Rettungswagen mit Tourniquets

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) fordern, dass Rettungswagen bundesweit mit sogenannten Tourniquets ausgestattet werden. Das Tourniquet ist ein Abbindesystem, mit dem eine lebensbedrohliche Blutung an Armen oder Beinen unterbrochen und gestoppt werden soll – beispielsweise nach Explosions- oder Schussverletzungen bei einem Terroranschlag. Auf diese Forderung verständigten sich die Unfallchirurgen und Rettungsmediziner auf der DGU-Veranstaltung „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“ am 14. Januar 2017 in München. DGU-Präsident Prof. Dr. Ingo Marzi sagt: „Wir müssen uns weiterhin gut für den Fall terroristischer Anschläge vorbereiten – daher ist es sinnvoll, die Ausstattung mit Tourniquets für die Schwerverletztenversorgung nachzuholen.“

Der Sprecher der DGAI-Arbeitsgemeinschaft (AG) Taktische Medizin und Oberstarzt Prof. Dr. Matthias Helm wies in seinem Vortrag darauf hin, dass etwa 90 Prozent der Opfer von Terroranschlägen sterben würden, weil sie verbluteten. „Die Stillung der Blutung steht nach einer Explosion an erster Stelle“, betont DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann. Die Erfahrung von Medizinern, die die Opfer der Anschläge von Paris vor Ort versorgten, zeige, dass die Tourniquets, die auf den Rettungswagen waren, nicht ausreichten – die Rettungskräfte und Ärzte griffen auf ihre Hosengürtel zurück und banden damit die verletzten Extremitäten ab. “Das Tourniquet ist eine einfache Maßnahme, um eine Blutung zu stoppen und somit Leben zu retten. Wir müssen es nur parat haben”, sind sich Hoffmann und Helm einig.

Das Tourniquet stammt ursprünglich aus der militärischen Einsatzmedizin. Angesichts der aktuellen Terrorgefahr erfährt es nun auch in der Zivilmedizin große Bedeutung. Während in Frankreich alle Rettungsfahrzeuge damit ausgestattet sind, ist das in Deutschland noch nicht flächendeckend der Fall: Die Rettungswagen in Bayern haben bereits militärische Sanitätsausrüstung an Bord. „Schuss- und Explosionsverletzungen sind hierzulande seit 60 Jahren ein seltenes Verletzungsmuster. Daher müssen wir uns neu darauf einstellen, um optimal vorbereitet zu sein – sowohl in den Krankenhäusern, als auch am Unfallort“, sagt Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert, Leiter der DGU-AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie.

Zudem überlegen die Unfallchirurgen, auch die Bevölkerung in die Versorgung stark blutender Schuss- und Explosionsverletzungen einzubeziehen: In einem nächsten Schritt wäre es denkbar, öffentliche Plätze mit Tourniquets auszustatten – analog zu Defibrillatoren. Da die Tourniquets, die einer Blutdruckmanschette ähneln, leicht zu handhaben sind, könnte jeder Bürger im Ernstfall dazu beitragen, dass bei einer lebensbedrohlichen Blutung schnell gehandelt werden kann. Die Schulung darin könnte ein Punkt bei Erste-Hilfe-Kursen sein.

In den USA gibt es die Kampagne „Stop the bleeding“: Gemeinnützige Organisationen werben in gemeinsamer Verantwortung mit der Regierung dafür, dass jeder Bürger in die Lage versetzt werden kann, eine lebensgefährliche Blutung zu stoppen. „Diese politische Unterstützung wünschen wir uns auch in Deutschland“, sagt Hoffmann. Bisher gingen alle Aktivitäten, um die medizinische Versorgung von Opfern von Terroranschlägen zu optimieren, auf gemeinnützige Initiativen zurück. „Hier vermissen wir ein politisches Signal“, betont Hoffmann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.; Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgu-online.de; Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin e.V., Roritzerstr. 27, 90419 Nürnberg, www.dgai.de, 19.01.2017

Debatte um Krankenhaushygiene: Diskreditierung statt Patientenaufklärung

Berlin, 19. Januar 2017: Chirurgen kritisieren die Berichte des Recherchenetzwerkes „Correctiv“ und des ARD-Magazins „Plusminus“ zur Hygiene in deutschen Krankenhäusern. Transparenz sei das Motiv der kürzlich veröffentlichten Auswertung der Krankenhausqualitätsberichte und Daten des BKK Landesverbandes Nordwest. Wieviel Nutzen diese vermeintliche Transparenz auf Grundlage veralteter Daten für Patienten wirklich hat ist fraglich. Klar ist, seit der Veröffentlichung stehen einige Krankenhäuser auf der „roten Liste“. Diese Einteilung ist zweifelhaft und wird vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert.

„Es werden einige Krankenhäuser auf der Übersichtskarte fälschlicherweise an den Pranger gestellt“, erklärt Vizepräsidentin des BDC Prof. Dr. med. Julia Seifert. „Patienten werden verunsichert und nicht gestärkt.“

Als Ergebnis der Auswertung können Patienten über „Correctiv“ auf eine Übersichtskarte zugreifen, die rot und grün markierte Krankenhäuser zeigt – also welches Krankenhaus im Jahr 2014 „Minimalkriterien” an Hygienepersonal erfüllt und welches nicht. Grundlage dafür sind Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Institutes von 2009. Diese Empfehlungen werden allerdings falsch dargestellt: denn laut KRINKO-Empfehlung müssen Krankenhäuser ab 400 Betten ausschließlich einen Krankenhaushygieniker beauftragen – in der Auswertung heißt es aber, dass diese 400-Betten-Grenze auch für hygienebeauftragte Ärzte und Pfleger gelte.

„Die Auswertung vermittelt, dass Hygienestandards in rot markierten Kliniken nicht ausreichend seien – Krankenhäuser werden diskreditiert“, so Seifert. „Ausreichendes Hygiene-Fachpersonal in Kliniken ist auf jeden Fall notwendig. Maßgeblich sind allerdings auch die generelle Personalausstattung sowie die Arbeitsauslastung innerhalb der Krankenhäuser“, erklärt Seifert. „Denn auch das Hygiene-Fachpersonal ist machtlos, wenn die Zeit fehlt, um z. T. aufwendige Hygienestandards einzuhalten. Politik und Krankenhausleitungen müssen die Rahmenbedingungen schaffen, sodass sich alle Angestellten im Krankenhaus mehr Zeit für Hygienemaßnahmen nehmen können.“

Bis zum 31.12.2016 wurde bewusst eine bundesweite Übergangsregelung zur Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen geschaffen, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierungen der Hygieneverordnungen klar war, dass nicht ausreichend Personal aus- bzw. weitergebildet werden könne. Die Übergangsregelung war 2014, also zum Zeitpunkt der Datenerhebung, noch in Kraft. Diese Regelung wird in der Auswertung ebenfalls nicht beachtet.

Passion Chirurgie 01/2017: Kinderchirurgie im Fokus

Die gemeinsame Mitgliederzeitschrift von DGCH und BDC ist ein großer Schritt und ein greifbarer Erfolg. Deshalb wünschen wir uns zum neuen Jahr eine zahlreiche und interessierte Leserschaft – mit vielen gemeinsamen Ideen.

Der Fokus der Januarausgabe liegt auf der Kinderchirurgie. Besonders hier darf die Forderung nach ökonomischer Effizienz den ärztlichen Entscheidungsprozess niemals primär beeinflussen. Der klinische Nutzen für die Patienten muss klar im Vordergrund stehen. Für chirurgisch kranke Säuglinge, Kleinkinder und Kinder kann dieser Anspruch nur durch spezialisierte kinderchirurgische Expertise und spezielle klinische Erfahrung mit entsprechender Versorgungsqualität erfüllt werden.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen der neuen Ausgabe und ein erfolgreiches Jahr 2017!

Überblick der KBV: Neuerungen und Änderungen 2017

Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat die KBV zusammengestellt.

Die Übersicht fasst alle Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.

HIER finden Sie alle Änderungen im Überblick.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 12.01.2017

Das Programm steht: Workshop “Musterweiterbildungsordnung im Fokus”

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) laden Sie recht herzlich zu einem gemeinsamen und überregionalen Gedankenaustausch ein.

08. Februar 2017
11.00 – 15.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus, Raum Robert Koch
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin

Ziel des Workshops ist es, über aktuelle Entwicklungen zur Musterweiterbildungsordnung innerhalb des Fachgebietes Chirurgie in den verschiedenen Landesärztekammern zu informieren und zu diskutieren.

Das detaillierte Programm finden Sie HIER.

Höflichst bitten wir Sie, das beigefügte Formular mit der Bestätigung Ihrer Teilnahme auszufüllen und an uns zurückzusenden. Gerne können Sie uns Ihre Teilnahme auch per E-Mail an service@bdc.de mitteilen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Präsident
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Workshop DGCH BDC

Reformstau in Krankenhäusern?

Eher ein Investitionsstau, finden Krankenhausvertreter

„In den Krankenhäusern gibt es seit zehn Jahren einen Reformstau, man muss jetzt Unruhe reinbringen, um einen Strukturwandel zu bewirken“, lautet die Strategie von Dr. Leber, Krankenhausexperte beim GKV-Spitzenverband. Dass bereits viel Unruhe herrscht, beweist der Polit-Talk „Reform-Hektik: wann kommt unser System zur Ruhe?“ auf dem Branchentreff des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) am 14. Dezember in Berlin.

Leber zufolge ist seit der Einführung des DRG-Systems in Krankenhäusern nicht viel passiert. Es sei aber zwingend eine Strukturbereinigung in den kommenden Jahren nötig, um die Versorgungsqualität zu verbessern – auch aus ökonomischer Sicht sei dies unerlässlich, so der Abteilungsleiter Krankenhaus.

„Nach der Reform ist vor der Reform“, meint hingegen Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Er findet die Strategie von Krankenhauskonzentrationen höchst riskant und ein Ergebnis werde zwangsläufig sein, dass sich in Deutschland aus Klinikschließungen resultierend eine „Wartelisten-Versorgung wie in Irland entwickelt, wo Patienten ein Jahr lang auf eine Hüftprothese warten müssen“. Das größte Manko sei aber nach wie vor die Investitionsfinanzierung – ein seit Jahren bekanntes Problem, das die Politik immer wieder ungelöst vor sich her schiebe. Bei einem Gesamtumsatz der Krankenhäuser von knapp 100 Milliarden Euro jährlich belaufe sich der Investitionsanteil der Länder gerade einmal auf rund drei Milliarden Euro. Weitere drei Milliarden Euro erwirtschafteten die Kliniken aus ihren Betriebserlösen, obwohl Investitionsmittel dort nicht einkalkuliert seien. Der VKD fordert hier eine Erhöhung der Finanzierung von Regelinvestitionen durch die Bundesländer auf über sechs Milliarden Euro pro Jahr.

Kritik kommt auch von Staatssekretär Stroppe

Die schleppend bis gar nicht laufende Investitionsfinanzierung der Bundesländer steht auch in der Kritik von Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. „Die Länder müssen das Niveau halten, nur dann kann weiteres Geld aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Umstrukturierung fließen“, sagt er auf der 8. Beschaffungskonferenz der Krankenhäuser am 8. Dezember. Laut Gesetz sollen die Länder drei Milliarden Euro jährlich an die Häuser zahlen. Zum Vergleich: Von der GKV fließen pro Jahr rund 70 Milliarden Euro in das DRG-System. Ob man mit den Zahlungen der Länder den Stein der Weisen findet? Unwahrscheinlich, aber sie wären ein guter Anfang.

Qualitätsoffensive ist kaum umsetzbar

Insbesondere bei der Umsetzung der Qualitätsoffensive sieht der VKD vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen – auch in der Vorgabe von Mindestmengen bei bestimmten Operationen, Gefahren. Die damit stärkere Fokussierung auf Zentren könne in den Häusern der Grund- und Regelversorgung die Leistungsbreite reduzieren und damit auch die Versorgung der Patienten verschlechtern, vor allem

gerade in Flächenregionen. Bestmögliche Qualität sei zudem nur mit bestmöglich qualifizierten Ärzten und Pflegenden zu erreichen. Weder Ärzte in der Weiterbildung noch Pflegende in der Ausbildung könnten für eine Tätigkeit im Krankenhaus gewonnen werden, wenn dort weiterhin die ökonomische Maximaleffizienz im Vordergrund stehe. „Hinzu kommt, dass sowohl Ärzte als auch Pflegende am Arbeitsmarkt gar nicht in großer Zahl zur Verfügung stehen. Hier sind sachgerechte Lösungen gegen den Ärzte- und Pflegekräftemangel notwendig“, fordert Düllings.

Pflegestellenförderprogramm unzureichend

Für die Attraktivität der Pflege im Krankenhaus sind Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven wichtig. Die seit 2016 geltende Krankenhausreform sieht mit einem Pflegestellenförderprogramm und einem Pflegezuschlag Entlastungen für die Krankenhäuser vor, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können. Das reiche aber nicht aus. So werde es beispielswiese zunehmend schwieriger, Pflegekräfte mit spezialisierten Qualifikationen zu gewinnen, unter anderem in der Hygiene, Neonatologie oder Intensivpflege. Der VKD fordert hier, ebenso wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft, eine stärkere finanzielle Förderung der speziellen Weiterbildung in der Pflege durch die Krankenkassen.

Und die Sicht der Krankenhäuser?

Ein weiteres Highlight des Treffens ist die Vorstellung der aktuellen Ergebnisse aus dem DKI-Krankenhaus Barometer durch Dr. Karl Blum, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung beim DKI. Laut der Umfrage mit 273 teilnehmenden Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten, hat jedes dritte Haus (32,6 Prozent) im Jahr 2015 Verluste geschrieben, 10 Prozent hatten ein ausgeglichenes Ergebnis und – trotz der lauten Kritik, dass Kliniken sich kaum über Wasser halten können – haben satte 57,5 Prozent der Häuser einen Jahresüberschuss erzielt. Insbesondere die Kliniken mittlerer Größe (mit 300 bis 599 Betten) stehen wirtschaftlich am besten da: 66,2 Prozent hatten vergangenes Jahr einen Überschuss. Ihre aktuelle wirtschaftliche Lage beurteilen insgesamt 34 Prozent der Kliniken als gut und 38 Prozent als eher unbefriedigend. Hier sind vor allem die kleinen (mit 100 bis 299 Betten) und die großen Häuser (ab 600 Betten) kritischer: Jeweils knapp 40 Prozent sehen ihre gegenwärtige ökonomische Lage pessimistisch.

Fachkräftemangel – The never ending story

„Trotz rückläufiger Tendenz bleibt Ärztemangel zentrales Problem“, lautet ein weiteres zentrales Ergebnis des Barometers. Über 60 Prozent der Kliniken haben Stellenbesetzungsprobleme im Ärztlichen Dienst – 2011 waren es noch knapp 80 Prozent. Am schlimmsten sind die mittelgroßen Häuser betroffen, 64 Prozent von ihnen haben Schwierigkeiten einen Arzt zu finden. Ein weiteres bekanntes Problem wird durch das Umfrageergebnis bestätigt: Nachwuchsprobleme im Pflegedienst. Knapp 52 Prozent der Krankenhäuser und damit jedes zweite hat hier Stellenbesetzungsprobleme – 2011 waren es nur 37 Prozent. Besonders gravierend wird es, wenn man die Gesundheitsfachberufe wie Hebammen unter die Lupe nimmt: 46 Prozent der Kliniken suchen händeringend nach Geburtshelfern, 2011 waren es 20 Prozent der Häuser – ein dramatischer Anstieg innerhalb von fünf Jahren. „Der Fachkräftemangel bleibt zentrales Problem der stationären Versorgung“, sagt Blum. Dies werde nur teilweise durch den Einsatz von Honorarkräften und Mitarbeitern aus dem Ausland abgefedert – diese wiederum bringen ganz andere Probleme mit sich. (Quelle: Krankenhaus Baro- meter 2016 © Deutsches Krankenhausinstitut)

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 04.01.2016

BDC weiter auf Wachstumskurs

Ein erfolgreiches Jahr 2016 liegt hinter uns und auch im vergangenen Jahr haben sich wieder viele Chirurginnen und Chirurgen für eine Mitgliedschaft im BDC entschieden – unsere chirurgische Community in Klinik und Praxis wächst! Und somit auch unsere Stärke und unser Gewicht in den berufspolitischen Diskussionen mit der Gesundheitspolitik, bei Behörden, Selbstverwaltung sowie in der Öffentlichkeit.

17.448 Mitglieder zählt der BDC zum Stichtag 31.12.2016. Im gesamten vergangenen Jahr durften wir 614 Neumitglieder begrüßen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Die zahlenmäßig stärkste Gruppe innerhalb des BDC bilden Chirurginnen und Chirurgen, die sich auf dem Weg zum Facharzt befinden bzw. die Facharztausbildung (Gruppe Assistenzärzte) abgeschlossen haben. Alle Strukturdaten zu den aktuellen Mitgliederzahlen – also wie viele Chefärzte, Oberärzte, Assistenzärzte u.s.w. Teil unseres Netzwerks sind – finden Sie HIER.

Wir freuen uns, Sie auch in 2017 mit Rat und Tat sowie neuen Angeboten zu unterstützen. Sie wissen nicht, was wir alles für Sie tun können? HIER finden Sie alle exklusiven Leistungen für BDC-Mitglieder auf einen Blick.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter!

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Neue Regelungen im EBM zum Notfall- und Bereitschaftsdienst

Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab April 2017 für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Außerdem wird es eine Abklärungspauschale für Patienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen. Dies soll die Ambulanzen entlasten. Ein entsprechender Beschluss wurde am Mittwoch gefasst.

Hintergrund für die Neuerungen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die Regelungen für ärztliche Notfallleistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz war dazu der Satz 23 neu in den Paragrafen 87 Abs. 2a SGB V aufgenommen worden.

Schweregradzuschläge für aufwändige Versorgung

Die jetzt getroffene Regelung sieht zwei verschiedene sogenannte Schweregradzuschläge vor. Sie werden als Zuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt.

Der eine Schwergradzuschlag ist an fest definierte schwerwiegende Behandlungsdiagnosen geknüpft, zum Beispiel eine Pneumonie oder tiefe Beinvenenthrombose. In Ausnahmefällen wird er auch für andere schwere Erkrankungen gezahlt, wenn der erhöhte Behandlungsaufwand begründet wird. Die Liste mit den Behandlungsdiagnosen, für die es den Zuschlag regulär gibt, wurde auf Basis der bundesweiten Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle erstellt.

Der zweite Schweregradzuschlag berücksichtigt den erhöhten Aufwand, der aufgrund einer schwierigen Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel der Alzheimer Demenz, oder infolge des Alters bei Säuglingen und Kleinkindern besteht. Er berücksichtigt außerdem den erhöhten Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten mit Frailty-Syndrom. Dieser Zuschlag wird nur nachts sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen gezahlt, da die medizinische Versorgung nicht durch den behandelnden Arzt in der Praxis erfolgen kann.

Bessere Vergütung für personalintensive Behandlung

„Damit können sowohl im ärztlichen Bereitschaftsdienst als auch in den Notaufnahmen jene Fälle, die aufgrund der Erkrankung mehr Zeit und personalintensive Behandlung erfordern, besser vergütet werden“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Von den Patienten, die in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser ambulant versorgt werden, seien etwa drei Prozent schwer erkrankt und benötigten eine aufwändige Betreuung.

Durch die Aufnahme der Schweregradzuschläge in den EBM werden schwere Fälle künftig besser vergütet. Dies stellt eine Ergänzung zu der bereits jetzt im EBM abgebildeten Schwere einer Behandlung dar, denn neben den Notfallpauschalen können Ärzte weitere Gebührenordnungspositionen, zum Beispiel für eine Röntgen- oder CT-Untersuchung, abrechnen.

Neue Abklärungspauschale

Eine Entlastung der Notfallambulanzen, vor allem der Kliniken, erhofft sich Gassen von der neuen Abklärungspauschale. Die Ärzte würden dadurch hoffentlich mehr Zeit für „echte“ Notfälle bekommen, sagte er. Die neue Pauschale können Ärzte für Patienten abrechnen, die keine Notfallbehandlung brauchen und durch einen Vertragsarzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden können.

Sowohl nach den bundesweiten Abrechnungsdaten, als auch nach nationalen und internationalen Studien benötigen etwa zehn Prozent der Patienten, die eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsuchen, keine dringliche Diagnostik und Therapie. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte deshalb die Einführung einer Abklärungspauschale vorgeschlagen. Bisher war dafür keine Regelung im EBM vorgesehen.

Vorgabe des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hat den ergänzten Bewertungsausschuss beauftragt, bis spätestens zum 31. Dezember 2016 die Regelungen für die Versorgung im Notfall und im Notdienst im EBM nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. Auslöser dafür war die wiederholte Kritik der DKG, wonach die Vergütung von Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser deutlich unterfinanziert sei.

Die DKG beruft sich hierbei auf die Ergebnisse eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens, welches durch die Autoren (Management Consult Kestermann GmBH (MCK) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA)) als nicht repräsentativ eingestuft wird. Unter anderem wird in dem Gutachten aufgezeigt, dass im Durchschnitt 60 Arztminuten pro Patient in einer Notaufnahme benötigt würden.

Eine Analyse des Gutachtens durch das Institut für Gesundheitsökonomie unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer ergab, dass die durch die DKG aufgezeigte Unterfinanzierung nicht haltbar ist.

Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses

Der Beschluss zu den neuen Vergütungsregelungen wurde im erweiterten ergänzten Bewertungsausschuss gefasst – also unter Hinzuziehung neutraler Schlichter. Dies war notwendig, da im ergänzten Bewertungsausschuss kein einstimmiger Beschluss zwischen dem GKV-Spitzenverband, der KBV und der DKG erreicht werden konnte.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Finanzierung der Zuschläge sowie der Abklärungspauschale mit Geldern, die für die Vergütung ambulanter Notfallleistungen bereitstehen, erfolgt. Infolgedessen muss zur Finanzierung der Schweregradzuschläge die Notfallpauschale für die Behandlung am Tag (GOP 01210) zum 1. April leicht abgesenkt werden – um 70 Cent (von 127 Punkten auf 120 Punkte).

Die neuen GOP im Überblick

Schweregradzuschlag

Für die Schwergradzuschläge werden drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen:

  • Zuschlag für Patienten mit bestimmten Diagnosen – am Tag (Tag = 7-19 Uhr; ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12)
    • GOP 01223: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01210; Bewertung 13,48 Euro (128 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • Zuschlag für Patienten mit bestimmten Diagnosen – in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12)
    • GOP 01224: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212; Bewertung 20,53 Euro (195 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • Zuschlag für Patienten mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit geriatrischem Versorgungsbedarf und bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern – in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12)
    • GOP 01226: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212; Bewertung 9,48 Euro (90 Punkte); einmal im Behandlungsfall

Abklärungspauschale

Es werden folgende GOP zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen:

  • GOP 01205: berechnungsfähig am Tag (Tag = 7-19 Uhr; ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12); Bewertung: 4,74 Euro (45 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • GOP 01207: berechnungsfähig in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12); Bewertung 8,42 Euro (80 Punkte); einmal im Behandlungsfall

Abrechnungshinweise zu Schweregradzuschlägen GOP 01223 und GOP 01224

Beide GOP sind ausschließlich bei Patienten berechnungsfähig, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen. Dazu muss eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert vorliegen:

  • Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus
  • Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70)
  • Akute tiefe Beinvenenthrombose
  • Hypertensive Krise
  • Angina pectoris (ausgenommen: I20.9)
  • Pneumonie
  • Akute Divertikulitis

Ausnahmeregelung: Bei Patienten mit anderen Erkrankungen, die ebenfalls eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können die GOP 01223 und 01224 im Einzelfall berechnet werden. Dafür ist eine ausführliche schriftliche Begründung erforderlich.

Abrechnungshinweise zum Schweregradzuschlag GOP 01226

Diese GOP ist nur berechnungsfähig bei:

  • Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern
    oder
  • bei Patienten mit erheblichen krankheitsbedingten kognitiven, emotionalen und verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen (ausgenommen Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Art infolge psychotroper Substanzen)
    und/oder
  • Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit geriatrischem Versorgungsbedarf und Frailty-Syndrom (Kombination aus unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Gangschwierigkeit und verminderter körperlicher Aktivität)
    und/oder
  • Patienten mit einer dementiellen Erkrankung (F00-F02), einer Alzheimer-Erkrankung (G30), einem primären Parkinson–Syndrom mit mäßiger bis schwerster Beeinträchtigung (G20.1 und G20.2)

Dieser Zuschlag wird nur nachts (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12) gewährt, da die Behandlung nicht durch den behandelnden Arzt erfolgen kann.

Die beiden Schweregradzuschläge sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Abrechnungshinweise zur Abklärungspauschale GOP 01205 und 01207

Die Abklärungspauschale kann abgerechnet werden, wenn ein Patient in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden kann, weil er kein Notfall ist. Damit wird die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit und Koordination der weiteren Behandlung vergütet.

Die Ausschlüsse sind die gleichen wie bei den bestehenden Notfallpauschalen (GOP 01210, 01212, 01214 und 01216 und 01218). Zudem dürfen neben der Abklärungspauschale nicht die EBM-Kapitel 33, 34, und 35 (bildgebende Diagnostik) abgerechnet werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 08.12.2016

14,6 Prozent der Ärzte sind in Ärztehäusern tätig

1968 wurde das erste Ärztehaus im hessischen Neu-Isenburg eröffnet. Inzwischen existieren nach Schätzungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) bundesweit bis zu 8.000 solcher Gesundheitsstandorte. In einer Marktanalyse stellt die apoBank erstmals die Struktur dieser Einrichtungen vor und betrachtet die Zukunftschancen.

Vernetzungen liegen bei der ambulanten Medizin im Trend. Sei es der fachliche Austausch, die Möglichkeit verschiedene medizinische Fachrichtungen zu bündeln oder schlicht Kosteneinsparungen zur realisieren – die Gründe, warum mehr und mehr Ärzte Kooperationen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingehen, sind vielfältig. Neben Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) entstehen auch immer mehr Ärztehäuser.

Bei einem Ärztehaus handelt es sich um die räumliche Konzentration eigenständiger Arztpraxen. Die beteiligten Heilberufler können sich am gemeinsamen Standort technische Geräte, Empfangs-, Warte- und Sanitärbereiche oder Schulungsräume bis hin zu Personal teilen.

In einer Marktanalyse hat die apoBank jetzt über 100 Ärztehäuser untersucht und ausgewählte Einrichtungen sowie deren Initiatoren hinsichtlich ihrer Motivation befragt. Im Durchschnitt, so die Analyse, sind rund 15 Ärzte an einem gemeinschaftlichen Gesundheitsstandort tätig, bei zwei Ärzten pro Praxis. In einem Ärztehaus sind also im Schnitt rund sieben Praxen, meist unterschiedlicher Fachrichtungen, untergebracht. Die häufigsten nichtärztlichen Mieter sind zu 70 Prozent Apotheken, 55 Prozent Physiotherapiepraxen und 20 Prozent Hörgeräteakustiker. In jedem dritten Ärztehaus finden sich darüber hinaus gastronomische Betriebe wie Cafés und Bistros oder auch Handelsunternehmen und Drogerien. Diese nicht-medizinischen Mieter sorgen mit ihren Angeboten für Mehrwerte und erhöhen so insgesamt die Attraktivität des Standorts.
Ärztehäuser als regionale Marke

“Das erweiterte medizinische und pharmazeutische Angebot sowie die zusätzlichen Einrichtungen sind für Patienten und Kunden in vielerlei Hinsicht interessant. Besonders, wenn sie verkehrsgünstig liegen und die Infrastruktur eine gute Erreichbarkeit gewährleistet. Die Praxen können hier in der Regel sehr wirtschaftlich arbeiten”, erklärt Georg Heßbrügge, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und -politik bei der apoBank.

Moderne Ärztehäuser verfügen über einen hohen Aufmerksamkeitsgrad in der Bevölkerung. Als Gesundheitszentren sind sie oft als eigene Marke in der Region bekannt und ein Anziehungspunkt für Patienten. Laut apoBank-Analyse befinden sich aktuell 38 Prozent der Ärztehäuser in Großstädten, 41 Prozent in mittelgroßen Städten und 21 Prozent in Kleinstädten. Der Markenwert des Standorts trägt zudem zu einem höheren Praxiswert bei, was sich positiv auf die Nachfolgeregelung auswirken kann.
Hohe Eigenständigkeit im Ärztehaus

In der Praxis sind zum Teil auch MVZ in einem Ärztehaus untergebracht. Bei diesen sind dann auch die ärztlichen Zulassungen in der Regel an das MVZ gebunden. Mit der eigenen Praxis im Ärztehaus hingegen bleiben die Ärzte rechtlich voneinander unabhängig. Ausrichtung, Gestaltung und Angebot der Niederlassung können eigenständig festgelegt werden. Synergien ergeben sich aus den Kooperationen, die vor Ort realisiert werden können. Gemeinschaftliche Entscheidungen, beispielsweise zum Marketing für den Standort, erhöhen den eigenen Nutzen.

Bis zu drei Ärzte kann ein einzelner Praxisinhaber in Vollzeit anstellen. Auch das ist ein Unterschied zum MVZ, bei dem die Zahl der angestellten Ärzte nicht begrenzt ist, die Auswahl der Kollegen aber auch nicht immer eigenständig getroffen werden kann.

Bei der Frage nach den relevanten Faktoren für die Gründung eines Ärztehauses nannten 65 Prozent der Initiatoren Synergieeffekte bei Kosten und Einnahmen sowie die Möglichkeit, Netzwerke zu bilden. Marketingeffekte, die sich aus der gemeinsamen Einrichtung ergeben, wurden zu 48 Prozent genannt. Der Wunsch nach Teamarbeit spielte für 39 Prozent der Initiatoren eine Rolle.
Unterschiedliche Initiatoren bei Ärztehäusern

Allerdings sind derzeit nur ein Drittel der Initiatoren von Ärztehäusern Heilberufler und mehr als die Hälfte Investoren. Ein Grund könnte sein, dass die Realisierung einer Immobilie – zumal wenn sie zeitgleich mit der eigenen beruflichen Niederlassung bzw. einem Umzug erfolgt – als sehr komplex empfunden wird. “Wir sehen jedoch Vorteile, wenn Ärzte gemeinsam als Investoren auftreten und sich auch in der Immobilie engagieren. Denn dann bestimmen sie nicht nur die medizinische Ausrichtung eigenständig, sondern verfügen mit dem Wert der eigenen Praxis und dem Immobilienteil über den kompletten Grundstein ihres unternehmerischen Erfolgs”, so Heßbrügge. Die apoBank realisiert solche Gesamtkonzepte mit erprobten Finanzierungslösungen, die dieser Komplexität gerecht werden und die Risiken für die Beteiligten minimieren.

Die Analysten der apoBank sind sich sicher, dass der demografisch bedingte, wachsende Versorgungsbedarf sowie die Herausforderungen in der Versorgung des ländlichen Raums in Zukunft für einen Anstieg heilberuflicher Kooperationsformen wie Ärztehäusern sorgen werden. Heßbrügge: “Auch die heilberufliche Nachwuchsgeneration schätzt die flexiblen Berufsausübungsmöglichkeiten solcher Kooperationen. Im Vergleich zum MVZ genießen Praxisbetreiber in Ärztehäusern zudem größere Freiheiten. Für Ärzte und Apotheker, die selber Gestalter ihrer Zukunft sein und gleichzeitig unternehmerischen Erfolg haben wollen, bieten Ärztehäuser insgesamt eine sehr gute marktgängige Basis.”

Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, www.apobank.de, 30.11.2016

Schaufenster Januar 2017

BDC|Mobile-App: Update verfügbar

Das neue Update für unsere BDC|Mobile App ist ab sofort verfügbar. Das Besondere am Update: Ab jetzt werden Sie automatisch über die App informiert, sobald eine neue Ausgabe Passion Chirurgie verfügbar ist! Passend zu unserer neuen Webseite wurde auch das Design angepasst. Die aktualisierte App ist kompatibel mit der neuesten Android- und Apple-Software und läuft somit auf den gängigsten Smartphones und Tablets.

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OEBPS/images/02_A_01_2017_Schaufenster_image_02_heller.pngKrankenhauskeime: Monitor berührungslos steuern

Das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut (HHI) hat einen intelligenten Monitor entwickelt. Dieses System lässt sich mit Kopf- und Handbewegungen sowie mit Sprachbefehlen berührungslos aus der Distanz steuern und senkt das Risiko, Krankheitserreger zu übertragen.
Quelle: Surgical Tribune

Training event: Kompetenz-Basiertes Training in der Chirurgie

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AIm Rahmen des europäischen ERASMUS Projekts „Professional Profile of the Surgical Trainer: Train-the-Trainer Curricula (SurgTTT)“, wurde ein Profil und Curriculum für das pädagogische und didaktische Training von Chirurgen entwickelt, das den europäischen Anforderungen entspricht. Ziel des Projekts ist die Ausbildung von Chirurgen zu chirurgischen Trainern. Das Curriculum der im Januar und März stattfindenden Training Events basiert auf den sieben Rollen eines chirurgischen Trainers: medizinischer Experte, Kommunikator, Leader, Health advocate, Wissenschaftler und Profi.

Termine:

21. Januar 2017 + 11. März 2017 in Leipzig

OEBPS/images/10_BDC-Service-logo.pngSave the Date: BDC-Mitgliederver­sammlung 2017

Termin: Mittwoch, den 22. März 2017, 19:00–20:00 Uhr

Ort: Internationales Congress Center München (ICM München), Saal 126, im Rahmen des 134. Chirurgenkongresses

Die Tagesordnung finden Sie in diesem Heft im internen BDC-Teil.