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SAVE THE DATE: Workshop “Musterweiterbildungsordnung im Fokus”

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass laden Sie die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen zu einem gemeinsamen Workshop zum aktuellen gesundheitspolitischen Brennpunkt “Musterweiterbildungsordnung im Fokus” herzlich ein. Unter der Einbeziehung von kammeraktiven Mitgliedern sollen Informationen über die Standpunkte der verschiedenen regionalen Vertretungen zur Kenntnis gebracht und diskutiert werden.

Der gebührenfreie Workshop findet statt am

08. Februar 2017
11.00 – 15.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin

In Impulsreferaten werden die aktuellen Entwicklungen zur Musterweiterbildungsordnung angesprochen und sollen unter Einbeziehung der Standpunkte der Landesärztekammern intensiv mit dem Auditorium diskutiert werden.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Workshop begrüßen zu dürfen und sind uns sicher, dass sich ein lebhafter Gedankenaustausch ergeben wird.

Das detaillierte Workshop-Programm erhalten Sie in Kürze.
Ihre Teilnahme bestätigen Sie uns bitte gern per E-Mail (mail@bdc.de).

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Präsident
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Workshop DGCH BDC

„Angestellt oder freiberuflich – macht keinen Unterschied“

Dr. Peter Velling vom Bundesverband Medizinische Versorgungszentren

In diesem Jahr hat er seinen 10. Geburtstag gefeiert, der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Grund für ein Redaktionsgespräch in der Presseagentur Gesundheit mit Dr. Peter Velling.

Seit zwölf Jahren gibt es dieses ambulante Versorgungsangebot. Was hat sich in der Zeit entwickelt, sind die einst ungeliebten Kinder im Berufsstand angekommen, wollten wir von einem erfahrenen MVZ‘ler wissen, der die freiberufliche und angestellte Berufsausübung kennt.

 Zur Person

Dr. Peter Velling (56) ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ). Der Internist mit Schwerpunkt Allergologie arbeitet als ärztlicher Leiter im MVZ der Evangelischen Lungenklinik in Kreuzberg. Vor seinem Wechsel ins Zentrum im Jahr 2009 war er niedergelassener Vertragsarzt in Bonn.

opg : Worin besteht der größte Unterschied zwischen dem Arbeitsplatz Klinik und MVZ?

Velling: Erstens ist es der Wochenend- und Nachtdienst und zweitens ist es der Wochenend- und Nachtdienst … – Ganz ehrlich: Das ist der Hauptgrund, warum viele Ärzte nach der Facharztausbildung im Krankenhaus aufhören wollen, wenn sie nicht Oberarzt werden können. Darüber hinaus behandelt man völlig verschiedene Patientengruppen. Ambulante Patienten kommen und gehen selbstständig. Der Stationsarzt fängt dort an, wo der ambulante Kollege nicht mehr weiterkommt.

Im MVZ sehen wir rund 80 Patienten am Tag, in der Klinik gibt es weniger Patienten, für die ein Arzt verantwortlich ist, dafür aber ein diagnostisches Gestrüpp, in dem der Patient von einer Untersuchung zur nächsten geschickt wird. Stationsärzte sind häufiger „fremdbestimmt“ als ihre Kollegen in der ambulanten Medizin.

opg: Warum engagiert sich „Ihre“ Klinik bei Medizinischen Versorgungszentren?

Velling: Im Krankenhaus gibt es kurze Liegezeiten, unser Thema ist daher vor allem das Entlassmanagement – die ambulante Weiterbetreuung von chronisch kranken Patienten.

opg: Der Trend geht bei Medizinern hin zur Anstellung. Ist das eine positive Entwicklung?

Velling: Wie immer man das bewerten will, Fakt ist, dass es sich um einen gesellschaftlichen Trend handelt. Der Wandel hin zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance ist auch in anderen freien Berufen spürbar. Fachärzte, auch für Allgemeinmedizin, empfinden Selbstausbeutung mit 60 Wochenstunden nicht mehr erstrebenswert und bedenken dies vor dem Kauf eines Vertragsarztsitzes. Das MVZ war 2004 in der ambulanten Versorgung die einzige Institution, die anstellen konnte. Das war damals der Startschuss ein MVZ zu gründen, um dann anstellen zu können.

Diese Regelung wurde schnell geändert, und die Anstellung dann auch für Gemeinschaftspraxen zu einer Option. Teilzeitstellen werden aber im MVZ am intensivsten gelebt. Jobsharing ist der entsprechende Ersatz für Vertragsarztpraxen. Neben der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, spielt jedoch auch eine Rolle, dass der angestellte Arzt mehr Zeit für seine Patienten hat und auch die Arbeit im Ärzteteam ist ein Faktor, der für eine Anstellung spricht.

opg: Mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gibt es einen neuen Anbieter in der Versorgungslandschaft. In welchem Verhältnis steht das MVZ dazu? Beteiligen Sie sich daran?

Velling: Unsere Klinik hat selbst zwei ASV-Zulassungen, für pulmonale Hypertonie und Tuberkulose. Dabei handelt es sich um Behandlungen, die meistens klinisch eingeleitet und ambulant weiterbetreut werden. Ich sehe zwischen MVZ und ASV keine Konkurrenz, sondern eher zwischen Krankenhausermächtigungen und ASV. Das Hauptproblem besteht meiner Meinung nach darin, dass man einen anderen Abrechnungsweg gewählt hat.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat immer noch genügend Macht, Ungeliebtes auszubremsen. Insgesamt halte ich die Idee der ASV für hervorragend. Die ASV ist ein Programm für Patienten mit seltenen Krankheitsbildern. Hierbei ist gesteuerte Kooperation gefragt, denn einer allein kann es nicht. MVZ können sich daran beteiligen – unser MVZ tut es aktuell nicht.

opg: Diese Regierung hat viele Gesundheitsgesetze verabschiedet. Was war für die MVZ dabei?

Velling: Das Versorgungsstärkungsgesetz vom Sommer 2015 ist für die MVZ ein Meilenstein, denn es sorgt seitens des Gesetzgebers für mehr Rechtssicherheit in der kooperativen Versorgung und schafft mehr Gleichberechtigung für angestellte Ärzte gegenüber den niedergelassenen Kollegen. Ein Punkt ist die Vertretungsregelung. Angestellte Ärzte sind hierbei nun mit Praxisinhabern gleichgestellt, da die Vertretungsgründe auf den angestellten Arzt angepasst wurden.

Ein weiteres Beispiel ist das Gleichbehandlungsgebot von angestellten und Vertragsärzten in der Zeitplausibilitätsprüfung. Dies ist nun in § 106 unmissverständlich klargestellt. Dass die praktische Umsetzung noch nicht reibungsfrei funktioniert, steht auf einem anderen Blatt. Da ist weiterhin Aufklärungsarbeit gefragt, für die sich der BMVZ gerne einsetzt. Ebenso für weitere Punkte, wie Fragen zu Abrechnung und Honorar, in denen MVZ von einer Gleichstellung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

opg: Vom MVZ sagt man, dass dort Kooperation und Kommunikation besser seien. Patienten finden alles unter einem Dach. Was wissen Sie über die Versorgungsqualität im MVZ, ist die auch besser?

Velling: Es existieren keine Veröffentlichungen zu dem Thema. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass es nicht mehr Beschwerden über MVZ gibt als über andere Praxen. Die Hilfe, die wir durch die Organisationsstruktur, fachintern und fachübergreifend samt Controlling und ausgefeilter gemeinsamer Software etc. haben, führt dazu, dass wir in den MVZ eine bessere Kontrolle haben, als in einer kleinen Praxis. Und die Kommunikation ist durch die kurzen Wege besser, der „Flurfunk“ zwischen Fachgruppen funktioniert wie im Krankenhaus. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Prozessqualität eine bessere ist als bei Einzelkämpfern. Aber das gilt nicht nur fürs MVZ, sondern auch für andere Kooperationsformen.

opg: Was wissen Sie darüber, ob die angestellten MVZ-Ärzte ihre Vertretungsrechte wahrnehmen?

Velling: Grundsätzlich ist das ein Problem in der Vertragsärzteschaft. Gefühlt bringt sich ein Viertel der Ärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung ein, der Rest will damit gerne nichts zu tun haben. Die Vertretung ist sehr fachverbandbezogen – das heißt, Orthopäden schicken Orthopäden. Die Angestellten haben bisher noch keine Vertretung.

opg: Warum?

Velling: Gefühlt scheinen angestellte Ärzte in der Selbstverwaltung nicht willkommen. Dabei sind die aktuell 20 Prozent der angestellten Ärzte ebenso Mitglieder ihrer KV wie ihre niedergelassenen Kollegen – mit allen Pflichten, siehe Mitgliederbeitrag, doch augenscheinlich weniger Rechten. So sprechen einige Vertreter von Facharztverbänden angestellten Ärzten die Berechtigung ab, in der KV überhaupt Mitgliedsrechte ausüben zu dürfen.

Nicht ohne Grund versucht die Politik gerade mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz die Mitgliedschaft über die Beschäftigungszeit zu definieren, da die regionalen KVen diese im Vorfeld der diesjährigen Wahl teilweise zum Nachteil der Angestellten ausgelegt hatten. Der Fachausschuss „Angestellte Ärzte“ ist noch so ein Beispiel. In der letzten Legislatur gesetzlich festgelegt, haben einige ihn bis heute nicht eingerichtet.

Doch gilt es auch den angestellten Arzt davon zu überzeugen, dass sein Mitspracherecht in den KVen wichtig ist. Dies ist insofern schwierig, da ein angestellter Arzt oftmals froh ist, sich nicht mit der KV befassen zu müssen. Hier sind nun wieder die Geschäftsführer gefragt, da sie kein Entscheidungsrecht in der Selbstverwaltung haben und ihre Interessen nur durch ihre Ärzte vertreten werden können.

opg: Wenn Sie einen Wunsch aus MVZ-Sicht frei hätten, welcher wäre das?

Velling: Mir geht es um die Gleichberechtigung. Ich wünsche mir, dass es völlig egal ist, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Es gibt keinen qualitativen Unterschied in der Patientenversorgung.

opg: Vielen Dank für das Gespräch.

Steckbrief MVZ

  • gibt es seit 12 Jahren
  • bundesweit ca. 2.200 MVZ
  • bundesweit 13.000 angestellte Ärzte und 1.400 freiberufliche Ärzte.
  • Trägerschaft: etwa Gleichstand Krankenhäuser/Vertragsärzte

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

BDC|Sachsen: Jahrestreffen 2017

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 11. Januar 2017 recht herzlich nach Neunhof bei Leipzig einladen.

Veränderungen im System der stationären und der ambulanten Versorgung wurden schon seit vielen Jahren diskutiert, postuliertet und erwartet. Passiert ist aber kaum etwas. Nun scheint Bewegung in das System zu kommen. Ob nun wirklich Veränderung eintreten, und das noch vor der Bundestagswahl, ist natürlich offen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, sich Gedanken zu machen und informiert zu sein.

Eine tiefgreifende Veränderung hat bereits stattgefunden. Das Antikorruptionsgesetz gilt jetzt auch für niedergelassene Ärzte und ihre Vertragspartner. Daraus ergeben sich Straftatsbestände. Wir haben deshalb einen Rechtsanwalt aus der Region eingeladen, der zu diesem Thema referiert.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. E. Weiß

Mittwoch, den 11. Januar 2017, 18.00 Uhr
Hotel Rosengarten
Nordstraße 22
04683 Naunhof bei Leipzig

Programm

18.00 Uhr Begrüßung
Dr. med. E. Weiß
18.05 Uhr Entwicklungstendenzen in der Gesundheitslandschaft
Dr. med. E. Weiß
18.45 Uhr Was gibt es Neues für niedergelassene Chirurgen?
Dr. med. J. Hammer
19.00 Uhr Antikorruptionsgesetz
(inkl. 15 Min. Diskussion)
RA. T. Nölling
19.45 Uhr Kleiner Imbiss mit der Möglichkeit individueller Gespräche

Bitte Anmeldung bis zum 06.01.2017:
per Fax an: (03771) 58 1637
oder E-Mail: ehrhardt.weiss@helios-kliniken.de

Weiterführende Information
Programm Jahrestreffen 2017

Hygienebeauftragter Arzt: Neues Konzept

Die BDC|Akademie hat gemeinsam mit renommierten Krankenhaushygienikern ein kompaktes Blended-Learning-Angebot zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ entwickelt. Dieser Kurs wurde komplett überarbeitet und wird ab 2017 zu einem neuen Preis angeboten.

Für BDC-Mitglieder: bis 31.12.2016 neues Konzept zum alten Preis

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündigen Präsenzkursen zeichnet sich unser Kurs durch einen kombinierten Ansatz aus E-Learning, Abschlusscolloquium sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update aus. Dieses Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren.

Aktuelle Termine für das Abschlusskolloquium – BDC-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt

03. -04. Februar 2017
05. – 06. Mai 2017
13. – 14. Oktober 2017

E-Learning-Kurs: Die neue Smart-Learning-Methode

Der einzigartige Umgang mit Design und Inhalten schafft eine intuitives und nachhaltiges Nutzer- und Lernerlebnis. Über eine komplett neuartige Nutzeroberfläche und einfache Bedienung auf allen Endgeräten wird jeder Teilnehmer kontinuierlich zum Lernen motiviert. Die Kurzversion des E-Learning Kurses vermittelt in 21 Modulen die Grundlagen der im Curriculum
der Bundesärztekammer geforderten Inhalte. Für die Kurzversion sind 20 Stunden Bearbeitungszeit vorgesehen. Die Langversion vermittelt weiterführende und vertiefende Inhalte.

Hier finden Sie alle Informationen über den Kurs.

BDC-Umfrage: Dienstplangestaltung in chirurgischen Kliniken

Frühere Umfragen haben gezeigt, dass in 75 bis 80 Prozent der Fälle die Kliniken in den Fachgebieten Allgemein-/Viszeralchirurgie und Orthopädie/Unfallchirurgie getrennt wurden. Aktuell fehlen jedoch belastbare Daten, wie die derzeitige Besetzung des chirurgischen Dienstes in der Notfallambulanz geregelt ist.

Zudem wird aktuell im Rahmen der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung der Stellenwert der Allgemeinchirurgie diskutiert. Hintergrund der Diskussion ist einerseits der Stellenwert der Allgemeinchirurgie für die Niederlassung, andererseits für die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum.

Die Beantwortung des nachfolgenden Fragebogens erfordert maximal drei Minuten.

Hier geht es zu Umfrage. (Die Umfrage ist geschlossen.)

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (Präsident)
Prof. Dr. Julia Seifert (Vizepräsidentin)
Prof. Dr. Michael Betzler (Koordinator “Einheit der Chirurgie”)

Kinderchirurgen prognostizieren Pleitewelle

Experten bieten Unterstützung für geordneten Abbau von Überkapazitäten an

Unter der Ökonomisierung der Medizin leiden Kinderkliniken besonders. Einer Umfrage zufolge mussten rund 40 Prozent ihre Betreuungskapazitäten in 2015 wegen Personalmangels reduzieren. Jetzt schreibt eine neue Qualitäts-Richtlinie eine hohe Fachkraftquote für die Frühgeborenen-Versorgung vor. „Angesichts der derzeitigen Finanzierungslage ist die Umsetzung einer solchen Vorgabe vollkommen unrealistisch“, erklärt Professor Dr. med. Bernd Tillig, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e. V. (DGKCH). Er prognostiziert in der Folge eine ungeordnete Pleitewelle und appelliert an den Staat, diesen Konzentrationsprozess planvoll zu gestalten. „Für ein solches Strukturprojekt bieten wir der Politik unsere Expertise an“, erklärt Tillig.

Einrichtungen der Kindermedizin sind seit Jahren vom ökonomischen Druck in besonderer Weise betroffen – Grund ist die vergleichsweise schlechte Abbildung der erbrachten Leistungen im Krankenhaus-Finanzierungssystem DRG. „Zwar erhalten kindermedizinische Einrichtungen teilweise Zuschläge“, erläutert Tillig, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie am Vivantes Klinikum Neukölln in Berlin. Aber sie reichen nicht aus, um die Zusatzkosten zu decken. „Wir nehmen ja häufig auch Eltern in die Klinik mit auf, benötigen neben speziellem technischem Equipment auch kindergerechte Ausstattung und Kinderbetreuung“, zählt der Kinderchirurg einige der kostenintensiven Extraposten auf.

Um die Deckungslücken zu schließen, sparen Klinikleitungen ganz überwiegend am Personal. Eine bundesweite Umfrage des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen (VLKKD) ergab, dass in 2015 rund 40 Prozent der Kinderkliniken ihre Bettenkapazität reduzieren mussten – zu 95 Prozent wegen Personalmangels, insbesondere in der Pflege. Aber die Einsparungen treffen auch den ärztlichen Bereich. „Kinderchirurgen können aufgrund zu geringer Personalkapazität häufig keine 24-Stunden-Dienste mehr vorhalten“, berichtet Tillig. Frisch operierte und verletzte Kinder werden dann von anderen Kinderärzten mit betreut, der Kinderchirurg nur noch bei Bedarf in die Klinik gerufen. Auch Rettungsstellen halten oft keine Kinderchirurgen mehr vor, sodass die jungen Patienten von Ärzten anderer Fachrichtungen behandelt werden müssen. „Die Mehrzahl der Kinderkliniken und kinderchirurgischen Einrichtungen arbeiten bereits defizitär“, so der DGKCH-Präsident.

Mit der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Frühgeborenen-Versorgung, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf den Weg gebracht wurde und im Januar 2017 verbindlich in Kraft treten soll, verschärft sich die Situation erheblich. Denn das neue Gesetz schreibt eine hohe Fachkraftquote für die neonatologische Intensivpflege sowie einen strikten Personalschlüssel für die Frühgeborenen-Versorgung vor – ohne ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts können derzeit nur gut ein Viertel der Perinatalzentren diese Anforderungen erfüllen.

Um die Personalvorgaben der Richtlinie vollumfänglich umsetzen zu können, ist bundesweit von einem personellen und finanziellen Mehrbedarf von bis zu 1750 Vollkräften – das entspricht einem Plus von 28 Prozent gegenüber dem derzeitigen Stand – beziehungsweise von mehr als 100 Millionen Euro auszugehen. „Diese Anforderungen sind nicht zu schaffen. Es werden in der Konsequenz Perinatalzentren untergehen“, prognostiziert Tillig. „Eine solche Marktbereinigung wird offenbar in einigen medizinischen Bereichen politisch bewusst in Kauf genommen, um Überkapazitäten abzubauen.“

Damit werde jedoch ein gefährlicher Weg beschritten, warnt Tillig. „Bei einer Marktbereinigung nach rein ökonomischen Kriterien bleiben schnell Qualität und Versorgungsaspekte auf der Strecke.“ Ein Konzentrationsprozess sollte in der Medizin nicht den Gesetzen der Marktwirtschaft und Zufällen überlassen bleiben, sondern anhand von klar definierten Kriterien strukturiert erfolgen – ähnlich wie es in der Transplantationsmedizin der Fall war. „Der Rückbau von Kapazitäten gehört in die Hände des Staates, er muss im Bereich der Gesundheit seiner Fürsorgepflicht gerecht werden“, betont der Kinderchirurg.

Die DGKCH bietet der Politik daher ihre Expertise und Unterstützung für ein transparent aufgesetztes Strukturprojekt zur bedarfsgerechten Neustrukturierung der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin sowie der Frühgeborenen-Medizin an. „Aus unserer Sicht sollte sich eine Neuordnung primär an der Versorgungsnotwendigkeit ausrichten“, so Tillig. „Dafür brauchen wir transparent hergeleitete Kriterien für eine Versorgungsplanung, die unter anderem Einwohnerzahl, Behandlungsmöglichkeiten, Fallzahlen, Erreichbarkeit und medizinische Qualität der Einrichtungen berücksichtigen und entsprechend gewichten.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 07.12.2016

D-Ärzte: Teilnahme am aktuellen Peer Review-Verfahren

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen D-Ärzte im BDC!

Die DGUV sucht D-Ärztinnen und D-Ärzte, die im Rahmen eines kollegialen Peer Review-Verfahrens tätig werden wollen. Dabei sollen anhand einer vorgegebenen Qualitäts-Matrix D-Arzt-Berichte inhaltlich und formal bewertet werden. Es werden dabei sowohl D-Arzt-Praxen mit hohem Fallaufkommen als auch SAV-Kliniken einbezogen. Es werden nur D-Arzt-Berichte aus dem November und Dezember 2016 beurteilt, in denen besondere Heilbehandlung eingeleitet wurde. Diese Aktion soll im Februar 2017 anlaufen. Die Beurteilung erfolgt online und es wird für den Reviewer ein Honorar von 7,55 € pro beurteiltem D-Arzt-Bericht ausgelobt. Dabei sollen auf den Einzelnen nicht mehr als 10-15 Beurteilungen pro Woche entfallen, die jeweils ca. 5 Minuten Bearbeitungszeit erfordern würden. Details entnehmen Sie bitte den Anschreiben und Erläuterungen der DGUV im Anhang.

Der BDC steht grundsätzlich kollegialen Peer-Review Verfahren positiv gegenüber. Daher unterstützt der Berufsverband diese Aktion der DGUV. Das Projekt kann zum einen zu einer Qualitätsverbesserung durch kollegiale Unterstützung führen, überlastet zum anderen aber auch den Reviewer nicht und bietet für das Engagement eine gewisse finanzielle Kompensation.

Teilnahme bis 12. 12.2016

Wenn Sie daran teilnehmen wollen senden Sie bitte die ausgefüllte Mitwirkungserklärung bis zum 12.12.2016 an die Projektleitung der DGUV in Berlin.

Bitte beachten Sie den nahen Fristablauf!
Für Ihr Engagement danken wir Ihnen im Voraus

Weiterführende Informationen
Mitwirkungserklärung Peer Review
Projektbeschreibung DGUV
Anschreiben der DGUV

Medizin am Limit: Chirurgie braucht mehr Zeit für den Patienten

Zunehmender Personalmangel in der Pflege, auf Stationen und im Operationsdienst bei gleichzeitig wachsender Behandlungsbedürftigkeit einer älter werdenden Bevölkerung: Die Leistungsverdichtung in der operativen Medizin hat nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) bedenkliche Ausmaße erreicht. „Darunter leiden Patienten, aber auch Mitarbeiter“, warnt Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Warum Chirurgen wieder mehr Zeit für die Betreuung am Krankenbett benötigen, erläutern Experten auf einer Pressekonferenz der DGCH am Mittwoch in Berlin.

„Die Situation wird in vielen Kliniken langsam bedenklich“, kritisiert Pohlemann. „Durch die zunehmende Leistungsverdichtung entstehen Lücken, die nur noch schwer zu überbrücken sind.“ Leidtragende seien die Patienten sowie das gesamte Behandlungsteam, für das es immer herausfordernder werde, den eigenen, sehr hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, erklärt der Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg/Saar.

So sei eine bedarfsgerechte Pflege der Patienten in der frühen Phase direkt nach der Operation auf chirurgischen Normalstationen aufgrund von Personalknappheit kaum noch zu leisten. „Bei den für den einzelnen Patienten zur Verfügung stehenden Pflegekapazitäten fällt Deutschland im internationalen Vergleich zunehmend zurück und unterscheidet sich bereits signifikant von skandinavischen Ländern“, berichtet Pohlemann. Während sich in Skandinavien auf einer Normalstation eine Pflegekraft um drei Patienten kümmert, beträgt dieses Verhältnis in Deutschland eins zu zehn.

Das spüren die Patienten. „Die Pflegekräfte haben kaum noch Zeit, nach dem Eingriff mit dem Patienten ausführlich zu sprechen“, so Pohlemann. Viele frisch Operierte müssten oft zu lange warten, bis das überlastete Personal kommen und helfen kann. „Auch gibt es kaum noch Möglichkeiten, älteren Patienten, die durch die technische Überwachung unruhig werden, eine Sitzwache zu stellen“, erläutert der DGCH-Präsident. Die Stärkung der Pflege ist daher auch ein zentrales Anliegen von Pohlemann im Rahmen seiner Präsidentschaft und beim anstehenden Chirurgenkongress vom 21. bis 24. März 2017 in München.

Doch auch die Klinikärzte arbeiten am Limit. Ihre Operationszeiten sind eng getaktet, alle 24 Stunden findet aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ein Schichtwechsel statt. Folge: Die Aufklärung des Patienten erfolgt zwar immer formal korrekt einen Tag vor dem Eingriff, häufig jedoch durch einen Arzt, der bei der Operation gar nicht anwesend ist. „Das stellt eine enorme Belastung für den Patienten dar – er hat vor einer Operation meist Angst und will mit demjenigen sprechen, der ihn operiert“, betont Pohlemann. Damit fehle nicht selten Zeit für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, das in der Chirurgie von zentraler Bedeutung sei. „Das gilt auch für den Operateur, der während einer Operation häufig körperliche und psychische Höchstleistungen erbringen muss“, so Pohlemann.

Faktoren, die jenseits der klinischen Kerntätigkeit zusätzlich ärztliche Ressourcen binden, verschärfen den Mangel weiter. „Dazu zählen rigide Controlling-Vorgaben und aufwendige Dokumentationsprozesse, die aus unserer Sicht zu keiner erkennbaren Qualitätssteigerung führen“, berichtet Pohlemann. Hinzu kommen fehlende Zukunftsperspektiven und attraktive Karrierewege für junge Mediziner, gelegentlich auch Unverständnis für ärztliches Handeln auf Seiten der Verwaltung.

„All diese Faktoren fördern bei qualifizierten Chirurgen Frustration, Demotivation und letztlich Abwanderung“, kritisiert Pohlemann. Das könne sich der Medizinstandort Deutschland angesichts des spürbaren Nachwuchsmangels in der Chirurgie nicht leisten. Chirurgie sei immer ein Fach, das besonderer Rahmenbedingungen bedürfe, so Pohlemann. „Chirurgen brauchen mehr Freiheiten“, ist sich der DGCH-Präsident sicher. Sie müssten in Abläufe und Prozesse eingreifen und sie nach medizinischen Erfordernissen gestalten können. „Diese Voraussetzungen gilt es zu schaffen – im Zweifel mit weniger, dafür aber gut ausgestatteten Kliniken“, so Pohlemann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 06.12.2016

Bundessozialgericht bestätigt: Kein Streikrecht für Ärzte

Ärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an Warnstreiks teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in einem Urteil bestätigt.

In einer Pressemitteilung führt das Bundessozialgericht (BSG) zur Begründung an, dass derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gerichtete „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien. Dem Kläger stehe kein durch die Verfassung oder die Europäische Menschenrechtskonvention geschütztes „Streikrecht“ zu.

Allgemeinmediziner hatte gegen KV geklagt

Geklagt hatte ein Allgemeinmediziner, der im Herbst 2012 seine KV darüber informiert hatte, dass er zusammen mit fünf anderen Vertragsärzten „das allen Berufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht“ ausüben und deshalb an zwei Tagen seine Praxis schließen werde.

Die KV erteilte dem Arzt daraufhin einen Verweis als Disziplinarmaßnahme, da er durch die Praxisschließungen seine vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt habe. Das vom Arzt eingeschaltete Sozialgericht wies die hiergegen erhobene Klage ab. Ein Streikrecht als Grund für eine Unterbrechung der Praxistätigkeit sei im Vertragsarztrecht nicht vorgesehen.

Vertragsärztliche Pflichten verletzt

Die dagegen eingelegte Sprungrevision hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch zurückgewiesen. Der Kläger habe seine vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt, heißt es in der Pressemitteilung. Vertragsärzte müssten während der angegebenen Sprechstunden für die vertragsärztliche Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung stehen („Präsenzpflicht“). Etwas Anderes gelte etwa bei Krankheit oder Urlaub, nicht jedoch bei der Teilnahme an einem „Warnstreik“.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber durch die Ausgestaltung des Vertragsarztrechts die teilweise gegenläufigen Interessen von Krankenkassen und Ärzten zum Ausgleich gebracht habe, um auf diese Weise eine verlässliche Versorgung der Versicherten zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen. Es bestehe ein „hohes Maß an Autonomie bei der Regelung der Einzelheiten der vertragsärztlichen Versorgung“. Dementsprechend würde auch die ärztliche Vergütung zwischen Krankenkassen und KVen ausgehandelt.

Streik keine Option bei Vergütungskonflikten

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sei den KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen worden, heißt es in der Mitteilung weiter. In diesen Sicherstellungsauftrag sei der einzelne Vertragsarzt aufgrund seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und seiner Mitgliedschaft bei der KV eingebunden.

„Konflikte mit Krankenkassen um die Höhe der Gesamtvergütung werden in diesem System nicht durch ‚Streik‘ oder ‚Aussperrung‘ ausgetragen, sondern durch zeitnahe verbindliche Entscheidungen von Schiedsämtern gelöst“, schreibt das BSG. Die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs würde im Streitfall durch unabhängige Gerichte überprüft.

(BSG-Urteil / Aktenzeichen: B 6 KA 38/15 R)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 01.12.2016

Aktueller Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung

Das vierte Quartal 2014

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Wir denken, dass die Weitergabe der KBV-Zahlen Transparenz schafft, auch wenn es sich immer um Daten aus lange zurückliegenden Zeiten (zwei Jahre) handelt.

Der aktuelle Honorarbericht (viertes Quartal 2014) der KBV wurde kürzlich veröffentlicht. Dort zeigt sich, dass die Honorare – entgegen der persönlichen Wahrnehmung vieler Chirurgen – tendenziell gestiegen sind. Objektiv betrachtet, belegen die Zahlen sogar eine Steigerung der Gesamtvergütung. Durch die erhöhte Patientenzahl werden diese Zahlen allerdings relativiert. Auch gibt es natürlich regionale und individuelle Abweichungen. Man sollte auch nicht den Fehler machen, den objektiven Honorarzuwachs mit einem Gewinnzuwachs zu verwechseln. Nach wie vor fehlt eine Vergütung überschüssiger Leistungen, die zwar erbracht, aber durch Budgets gekappt werden, von einem auch nur ansatzweisen Ausgleich der Teuerungsraten mal ganz abgesehen.

Es bleibt also dabei, die Klage der Chirurgen über eine unzureichende Vergütung bleibt bestehen; daran ändern auch die vorliegenden Zahlen nichts.

Um regionale Honorarunterschiede erklären zu können, informiert der Honorarbericht außerdem über die Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.

Die Zusammenfassung des aktuellen Berichtes zeigt, dass im Bundesdurchschnitt verglichen mit dem Vorjahresquartal ein Zuwachs des Honorarumsatzes zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung wird auch bei der Einzelbetrachtung des Bereiches Chirurgie deutlich (Tab. 1).

Honorarumsatz Chirurgie

„Im vierten Quartal 2014 ist der Honorarumsatz je Facharzt für Chirurgie im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,7 Prozent (+389 Euro auf 57.630 Euro), der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 0,3 Prozent (+0,23 Euro auf 73,85 Euro) gestiegen.

Bei einem Vergleich mit den Veröffentlichungen der KVen ist zu beachten, dass die Abrechnungsgruppe der Chirurgen oft zusammen mit den Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie und den Fachärzten für Neurochirurgie aufgeführt wird.“

Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Auf der Grundlage der erhobenen Kostensätze des Zi-Praxis-Panels (Zi = Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) wurden die folgenden Ergebnisse der einzelnen Abrechnungsgruppen ermittelt (Tab. 2).

Tabelle 1: Abrechnungsgruppe Chirurgie Honorarumsatz je Arzt und Honorarumsatz je Behandlungsfall in Euro

Kassenärztliche Vereinigung

Honorarumsatz je Arzt in Euro

Veränderung

Honorarumsatz je Behandlungsfall in Euro

Veränderung

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

Schleswig-Holstein

51.236

52.009

773

1,5%

72,62

72,81

0,19

0,3%

Hamburg

52.542

53.836

1.294

2,5%

63,65

64,22

0,57

0,9%

Bremen

55.914

61.787

5.873

10,5%

72,77

72,88

0,11

0,2%

Niedersachsen

61.880

63.639

1.759

2,8%

64,33

66,74

2,41

3,7%

Westfalen-Lippe

63.409

64.425

1.016

1,6%

70,12

71,35

1,23

1,8%

Nordrhein

55.096

52.097

-2.999

-5,4%

73,91

68,31

-5,60

-7,6%

Hessen

65.180

68.131

2.951

4,5%

95,43

98,55

3,12

3,3%

Rheinland-Pfalz

54.012

56.682

2.670

4,9%

69,70

72,13

2,43

3,5%

Baden-Württemberg

65.269

64.847

-422

-0,6%

81,40

85,27

3,87

4,8%

Bayern

52.912

53.617

705

1,3%

84,96

83,24

-1,72

-2,0%

Berlin

42.522

39.828

-2.694

-6,3%

63,84

59,21

-4,63

-7,3%

Saarland

54.803

56.903

2.100

3,8%

68,04

72,47

4,43

6,5%

Mecklenburg-Vorp.

59.960

60.155

195

0,3%

71,36

71,37

0,01

0,0%

Brandenburg

50.713

52.064

1.351

2,7%

58,53

60,55

2,02

3,5%

Sachsen-Anhalt

53.574

54.113

539

1,0%

65,33

66,52

1,19

1,8%

Thüringen

50.609

54.344

3.735

7,4%

63,12

67,26

4,14

6,6%

Sachsen

52.110

52.884

774

1,5%

67,41

66,55

-0,86

-1,3%

Bund

57.241

57.630

389

0,7%

73,62

73,85

0,23

0,3%

Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; Praxen mit zugelassenen Ärzten

Tabelle 2: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit in Eu

Abrechnungsgruppe

Überschuss je Arzt in Euro

Veränderung

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

Allgemeinmedizin/hausärztliche Internisten

27.129

27682

553

2,0 %

Kinder- und Jugendmedizin

27.788

28.587

799

2,9%

Anästhesiologie*

19.546

19.800

254

1,3%

Augenheilkunde

30.606

31.728

1.122

3,7%

Chirurgie

24.393

24.559

166

0,7%

Gynäkologie

24.805

24.715

-90

-0,4%

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

25.215

25.179

-37

-0,1%

Dermatologie

24.919

25.312

393

1,6%

Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt

31.223

32.622

1.399

4,5%

Innere Medizin, SP Gastroenterologie

40.251

40.888

637

1,6%

Innere Medizin, SP Kardiologie

36.321

35.342

-979

-2,7%

Innere Medizin, SP Pneumologie

39.452

38.289

-1.164

-3,0%

Neurologie

25.025

23.887

-1.138

-4,5%

Psychiatrie

24.202

24.052

-150

-0,6%

Nervenheilkunde

34.911

34.076

-835

-2,4%

Orthopädie

25.809

24.933

-875

-3,4%

Psychotherapie (ärztlich/psychologisch)

12.709

12.657

-52

-0,4%

Radiologie

27.784

27.410

-374

-1,3%

Urologie

25.918

25.680

-238

-0,9%

Alle Ärzte/Psychotherapeuten

26.190

26.365

176

0,7%

* eingeschränkte statistische Aussagefähigkeit aufgrund eines relativen Standardfehlers von mehr als 15%

Für die Abrechnungsgruppe Innere Medizin mit den Schwerpunkten Angiologie, Endokrinologie, Hämatologie/Onkologie, Nephrologie und Rheumatologie liegen aus dem Zi-Praxis-Panel keine Kostensätze vor.

Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; Zi-Praxis-Panel – Jahresbericht 2014; 5. Jahrgang, Berlin, März 2016

Weiterführende Informationen
Zum Honorarbericht für das vierte Quartal – 2014 Daten und Fakten

DGCH / BDC. Aktueller Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung. Passion Chirurgie. 2016 Dezember, 6(12/Q4): Artikel 04_06.