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Berlin, Mai 2013: Niedergelassene Chirurgen wollen für die Weiterbildung des Nachwuchses jetzt Teile ihres eigenen Honorars zur Verfügung stellen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter Ärzten des BDC.

Die Weiterbildung vieler Chirurgen in Deutschland ist in Gefahr. Weil immer mehr Erkrankungen nicht mehr nur in Kliniken, sondern zunehmend ambulant in Facharztpraxen behandelt werden, fehlen in den Krankenhäusern die entsprechenden praktischen Weiterbildungs-Inhalte. Zum Beispiel bei Leistenbrüchen, Augen-Operationen, in der Gastroenterologie und vielen anderen Bereichen.

Deshalb muss die Weiterbildung in diesen Bereichen nun dringend in die Praxen verlagert werden, so wie es bei den Hausärzten längst gesetzlich geregelt ist. Nur: Wer bezahlt die Assistenzärzte? Der Gesetzgeber hat für Hausärzte klare Regeln aufgestellt: zur Hälfte die Ärzteschaft, zur anderen Hälfte die Krankenkassen. Bei Fachärzten fehlt eine derartige Gesetzesregelung.

Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC und selbst niedergelassener Chirurg: „Angesichts der politisch gewollten Verlagerung großer Teile der Medizin und speziell der operativen Behandlungen in den ambulanten Bereich muss auch die Weiterbildung dieser Entwicklung folgen. Wir Chirurgen sind bereit, jetzt freiwillig in Vorleistung zu gehen, erwarten aber, dass die Krankenkassen auch ihren Beitrag leisten. Ansonsten ist die flächendeckende Versorgung mangels ausreichend qualifizierter Fachärzte in Gefahr. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die fachärztliche Weiterbildung in Praxen endlich derjenigen von Hausärzten gleichzustellen!“

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