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Immer öfter gehört es zu den chirurgischen Aufgaben, Gutachten zu erstellen – für private und gesetzliche Versicherungen, Gerichte und Ärztekammern. Für D-Ärzte und -Ärztinnen und BG-Tätigkeiten bestehen zusätzliche Fortbildungspflichten. Neben der Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen und einem „Gutachterseminar“ sind im Fünfjahreszeitraum auch ein Seminar „Kindertraumatologie“ und ein Seminar „Rehabilitationsmedizin/-management“ für D-Ärzte und -Ärztinnen Pflicht. Der BDC hat daher eine Veranstaltungsreihe konzipiert, die alle notwendigen Anforderungen abdeckt.

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen (26. und 27. September in Mainz) werden wir alle drei Kurse, die Sie nach den Regularien der DGUV im 5-Jahres-Zeitraum nachweisen müssen, am Stück durchführen. Referentinnen und Referenten aus Klinik, Praxis und Verwaltung mit besonderer Expertise werden gemeinsam mit Ihnen daran arbeiten, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten in den Bereichen Unfallbegutachtung, Rehabilitation und Kindertraumatologie upzudaten und zu erweitern. Melden Sie sich schnell noch an!

Alle drei Kurse sind als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.11 der Anforderungen der Gesetzlichen Unfallversicherung nach §34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.

Mehr Infos zum Programm, den Referenten und zur Anmeldung…

BDC-Fortbildungen für D-Ärzte. Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 04_01.

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