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Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen 2017 real um 0,7 Prozent gesunken – Betriebskosten zwischen 2014 und 2017 um 10,4 Prozent je Praxisinhaber gestiegen

Die in den letzten Jahren positive Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in den Vertragsarztpraxen hat sich 2017 merklich abgeschwächt. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisentwicklung sind die Jahresüberschüsse der Praxen gegenüber 2016 um 0,7 Prozent zurückgegangen – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 168.800 Euro je Praxisinhaber. In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Entwicklung der Jahresüberschüsse im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren noch bei 3,1 bzw. 5,5 Prozent gelegen. Die Betriebskosten sind zwischen 2014 und 2017 um insgesamt 10,4 Prozent gestiegen. Die größten Kostensprünge gab es bei Aufwendungen für Personal (+18,6 Prozent) sowie für Material und Labor (+8,7 Prozent). Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent wuchsen, deutlich überschritten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So ist der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 75,1 Prozent im Jahr 2014 auf 76,5 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Die GKV-Einnahmen der Arztpraxen sind in diesem Zeitraum um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr angewachsen. Ein anderes Bild ergibt sich bei den privatärztlich abgerechneten Leistungen: Hier gehen die Einnahmen zurück, von einem Anteil von 20 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 18,7 Prozent 2017. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2017 im Durchschnitt 48 Wochenstunden, wobei angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Regel deutlich weniger arbeiteten als die niedergelassenen – im Schnitt sind es rund 23 Arbeitsstunden pro Woche. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2014 und 2017 analysiert hat. Ein weiteres Ergebnis der Erhebung: Der ZiPP-Klimaindex, ein Indikator zur subjektiven Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage von Vertragsärztinnen und -ärzten, ist erstmals seit 2014 gefallen. „Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gelingt nur, wenn die Niederlassung für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver wird“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried heute anlässlich der Veröffentlichung des ZiPP-Jahresberichts 2018 in Berlin.

„Es kann nicht sein, dass die Politik regelhaft zusätzliche Mittel in die Krankenhäuser lenkt, während die Praxen inflationsbereinigt ein Minus machen. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Niedergelassene ihre Praxen aufgeben. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte sind bereit, sich selbständig niederzulassen. Je mehr Teilzeitbeschäftigung zur Regel wird, umso stärker nimmt die verfügbare ärztliche Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung ab. Diesen Trend sehen wir mit großer Sorge“, so von Stillfried weiter. Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung gibt es nicht zum Nulltarif. Wirtschaftliches Risiko, überdurchschnittliche Arbeitsbelastung und hohe Verantwortung müssen substanziell anerkannt werden, die Verdienstmöglichkeiten mindestens ebenso attraktiv sein, wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung. Nur dann wird es uns gelingen, den ärztlichen Nachwuchs wieder mehr für die Niederlassung zu begeistern.“

Das Zi-Praxis-Panel

Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2018 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2014 bis 2017. An der Erhebung nahmen insgesamt 5.630 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,7 Prozent der Grundgesamtheit (99.521 Praxen). Damit stehen wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

Tabellenband zum Jahresbericht 2018 des Zi-Praxis-Panel

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Salzufer 8, 10587 Berlin,  www.zi.de, 12.12.2019

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