29.04.2019 Politik
Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25.04.2019 in Santiago de Chile einstimmig für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt.
„Die globale Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen, die das Engagement und die Zusammenarbeit der internationalen Ärzteschaft erfordern“, so Montgomery. Insbesondere mit der Überarbeitung des Internationalen Medizinethikkodex, der Frage der Impfung oder der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten stehen in den kommenden Jahren wichtige Themen auf der Agenda des Weltärztebundes.
Mit seinen 112 nationalen Mitgliedsverbänden ist der Weltärztebund eine starke Stimme der Ärztinnen und Ärzte weltweit. Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes hat die Aufgabe, die Organisation politisch und organisatorisch zu führen.
Montgomery folgt in seiner neuen Funktion Dr. Ardis Dee Hoven aus den USA. Als seine Stellvertreterin wurde die Japanerin Dr. Mari Michinaga gewählt. Neuer Schatzmeister ist Dr. Ravindra Sitaram Wankhedkar vom indischen Ärzteverband.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.04.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.06.2016 Politik
Donald Trump: US-Präsidentschaftskandidat der Wall Street?
Als der US-Milliardär Donald Trump seine Kandidatur für die
27.05.2016 Politik
BÄK: Arbeiten an neuer (Muster-) Weiterbildungsordnung auf gutem Weg
Die Novelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Darauf hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, auf dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg hingewiesen.
25.05.2016 Politik
Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“
Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes seit dem Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die DGCH unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin.
19.05.2016 Politik
MDK-Gutachten
Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.