19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten

Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.
Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
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28.08.2017 Krankenhaus
OPS 2018: Vorabfassung veröffentlicht
Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
24.08.2017 Politik
Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht, wie üblich im Epidemiologischen Bulletin 34. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza sowie Tetanus. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt.
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Mit 70,4 Prozent entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 Prozent der Einnahmen und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.
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