22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
10.06.2020 Krankenhaus
DGTI: Blutspendenrückgang durch Corona-Krise verstärkt
Anlässlich des Weltblutspendentages am 14. Juni 2020 ruft die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI) zur regelmäßigen Blutspende auf.
04.06.2020 Corona
Neues Konjunkturpaket: 9,5 Milliarden Euro für die Stärkung des Gesundheitswesens
Das BMG hat zusammengefasst, welche Maßnahmen für das Gesundheitswesen vorgesehen sind.
03.06.2020 Krankenhaus
DKG zur Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts
Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser reichen nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation der Häuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

