22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
14.03.2024 Aus- & Weiterbildung
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin
Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten
01.03.2024 Politik
Berufspolitik Aktuell: Chaos ohne Ende
Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben.
01.02.2024 Politik
Reform der D-Arzt-Bedingungen zum 1.1.2024: Strukturelle Voraussetzungen für Eingriffsräume
Die Reform der Bedingungen für die niedergelassenen Durchgangsärzte ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In den folgenden Ausgaben der Passion Chirurgie werden die Details der neuen Regelungen im Einzelnen erläutert. In diesem Beitrag geht es um die strukturellen Vorgaben für die Eingriffsräume (ER).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

