22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
20.04.2016 Krankenhaus
Chefärzte beklagen zunehmend Konflikte mit der Verwaltung
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beklagt zunehmende Spannungen zwischen Chefärzten und Klinikgeschäftsleitungen. Viele Krankenhäuser verstehen sich heute als Wirtschaftsunternehmen.
15.04.2016 Politik
Wie § 137h künftig funktioniert
Bald wird sie scharf gestellt: Die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse.
15.04.2016 Politik
Medizinklimaindex Frühjahr 2016
Die Ärzteschaft blickt zuversichtlich in ihre ökonomische Zukunft, das ergibt der Medizinklimaindex (MKI) der Stiftung Gesundheit. Erst zum dritten Mal seit Beginn der Erhebung im Jahr 2006 liegt der Gesamtwert im positiven Bereich.
14.04.2016 BDC|News
Mehr Sicherheit für Patienten mit Blutarmut bei Operationen
Ein Programm zum Blutmanagement bei Operationen, mit dem die Patientensicherheit erhöht wird, ist Preisträger des Deutschen Preises für Patientensicherheit 2016.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

