22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
06.09.2017 Politik
Rückgang bei Organspenden
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ruft anlässlich des erneuten Rückgangs bei den Organspenden die Bevölkerung dazu auf, sich mit dem Thema Organspende und dem Organspendeausweis auseinanderzusetzen. Zur Unterstützung dabei hat der vdek seine umfangreichen FAQs zur Organ- und Gewebespende neu aufgelegt.
04.09.2017 Politik
Neuer Spot bewirbt ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117
Mit einem neuen Werbespot will die KBV die bundesweit einheitliche ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116117 noch bekannter machen. Darunter erreichen Patienten seit nunmehr fünf Jahren den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen - egal, ob sie aus Brandenburg oder Bayern anrufen.
01.09.2017 Aus- & Weiterbildung
Interview mit Christian Reeps – Neues Gesicht in der Nachwuchskampagne
Die BDC-Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ hat ein neues Gesicht für die Gefäßchirurgie: Prof. Dr. med. Christian Reeps. Auf der Webseite www.chirurg-werden.de werden im Rahmen der Kampagne alle Säulen der Chirurgie von Chirurgen und Chirurginnen vorgestellt, die von ihren persönlichen Erfahrungen in der Chirurgie erzählen.
01.09.2017 Krankenhaus
Gleiches Geld für gleiche Leistung: TK will einheitliche Preise in Kliniken und Praxen
Vergleichbare Operationen und medizinische Eingriffe müssen nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) endlich gleich bezahlt werden - egal ob sie ein Arzt in den Räumen einer Klinik oder in den Räumen einer Praxis erbringt. "Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz‚ gleiches Geld für gleiche Leistung‘ gelten", sagt der Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, Jörg Manthey.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

