22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
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Deutscher Preis für Patientensicherheit 2018
In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich etwa 15 000 Patienten an Infektionen. Damit diese weitestgehend vermieden und Patienten schnellstmöglich behandelt werden können, ist ein gutes Infektions-management notwendig. Das Kompetenzzentrum „Mikrobiologie und Hygiene“ der St. Franziskus-Stiftung Münster verfolgt dazu seit 2014 ein umfassendes interdisziplinäres Gesamtkonzept für mehr Patientensicherheit. Der Fokus liegt dabei auf der Infektionsvermeidung, dem Infektionsmanagement und sowie dem Schutz vor Keimübertragung. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) würdigte dieses und zwei weitere Projekte nun mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit 2018.
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