22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
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25.01.2019 Politik
Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource
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23.01.2019 BDC|News
Offener Brief zu EBM und OPS
Mit Unverständnis und Verärgerung haben die unterzeichnenden Verbände die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus der 430. Sitzung vom 12.12.2018 zur Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 sowie aus der gleichen Sitzung zur Aufnahme einer achten und neunten Bestimmung zum Abschnitt 30.4 EBM zur Kenntnis genommen.
22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
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17.01.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen
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