22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
27.04.2016 Krankenhaus
Notaufnahmen sollten vordringlich modernisiert werden
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die geplante Neuorganisation der Notfallmedizin, wonach Kliniken mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung künftig gestufte Zuschläge erhalten sollen.
25.04.2016 Krankenhaus
Krankenhausfinanzierung bleibt auf der Agenda
Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten ungeachtet der jüngsten gesetzlichen Strukturreform weiterentwickelt werden. Fachleute beklagen vor allem ausbleibende Investitionen der Länder sowie fehlendes Pflegepersonal.
20.04.2016 Krankenhaus
Chefärzte beklagen zunehmend Konflikte mit der Verwaltung
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beklagt zunehmende Spannungen zwischen Chefärzten und Klinikgeschäftsleitungen. Viele Krankenhäuser verstehen sich heute als Wirtschaftsunternehmen.
15.04.2016 Politik
Wie § 137h künftig funktioniert
Bald wird sie scharf gestellt: Die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

