22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
09.06.2016 Krankenhaus
Gelenkersatz-Patienten in Deutschland gut versorgt
Rund 370.000 Menschen haben in Deutschland im Jahr 2014 ein neues Hüft- oder Kniegelenk erhalten. Die Mehrzahl der Patienten ist Befragungen zufolge mit dem Ergebnis des Eingriffs zufrieden. Doch die Anforderungen an den künstlichen Gelenkersatz werden auch durch die demographischen Veränderungen steigen.
06.06.2016 Politik
ZiPP: Bundesweite Befragung zu Praxiskosten startet
Mehrere tausend niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind aufgefordert, Auskunft zur wirtschaftlichen Situation ihrer Praxis zu geben. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung schreibt dazu etwa jede zweite Praxis an. Die Befragung liefert wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.
02.06.2016 Politik
Mangel an Spenderherzen weiterhin alarmierend
Die Organspende-Bereitschaft in Deutschland zeigt sich wie in den Vorjahren weiter im Abwärtstrend. Dabei ist die Transplantation lebenswichtiger Organe oft die einzige Überlebenschance für schwerkranke Patienten. Aktuell warten ca. 10.000 Menschen auf ein geeignetes Spenderorgan. Davon brauchen allein 784 Menschen bundesweit ein passendes Spenderherz.
01.06.2016 Politik
119. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung
Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

