Artikelserie Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Sorgenkind Berufshaftpflichtversicherung: Seit Jahren müssen sich Chirurgen mit steigenden Beiträgen herumschlagen. Die Gründe sind hauptsächlich in immer höheren Schadenkosten zu suchen. Besonders stark ins Gewicht fallen langfristig wirkende Schadenfolgen, weil diese einer (hyper-)inflationären Entwicklung unterliegen. Die Rede ist von Ausgleichszahlungen für Erwerbsschäden, von Pflegekosten und/oder hohen Schmerzensgeldzahlungen, die geschädigten Patienten nach herrschender Rechtsprechung zustehen.
Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steigen die Schadenkosten für Personenschäden in der Heilwesen-Haftpflichtversicherung durchschnittlich um sechs bis sieben Prozent pro Jahr. Nach wie vor bieten daher nur wenige Versicherungsgesellschaften Heilwesen-Haftpflichtversicherungen für schneidende Disziplinen an. Die andauernde Niedrigzinsphase erhöht den Kostendruck auf die Versicherer zusätzlich.
Der steigende Schadenkosten-Trend hat unmittelbare Auswirkungen auf die Risikokalkulation der Versicherer und ist daher das entscheidende Kriterium für sie, ob und zu welchen Konditionen sie überhaupt Heilwesen-Haftpflichtversicherungen anbieten.
Seit vielen Jahren haben Mitglieder des BDC über die exklusiven Rahmenverträge des BDC-Versicherungsservice Zugang zu sehr preisgünstigen und zudem qualitativ hochwertigen Berufshaftpflichtversicherungen. Diese Rahmenverträge laufen seit der letzten allgemeinen Prämienanhebung im Jahr 2007 stabil und ohne außerordentliche Tariferhöhung. Am übrigen Markt sind Berufshaftpflichtversicherungen für Chirurgen in diesem Zeitraum im Schnitt sukzessive immer teurer geworden.
Eine Kröte müssen wir schlucken
Leider ist jetzt, nach zehn Jahren, eine Anpassung notwendig: Um die Rahmenverträge für das versicherte Kollektiv weiterhin stabil und attraktiv zu halten – auch langfristig – muss das Bonus-Malus-System angepasst werden. Aus dem schadenverlaufsabhängigen Vorausrabatt wird künftig also ein Schadenfreiheitsrabatt. Für einige BDC-Mitglieder wird dies zur Folge haben, dass ihre Versicherungsprämien moderat angehoben werden müssen. Die gute Nachricht: Diese Anpassung wird erst ab 2018 wirksam.
Selbstverständlich sind wir vom BDC-Versicherungsservice diesen Schritt nicht gegangen, ohne vorab für jeden Einzelfall die Angebote anderer Versicherungsgesellschaften und etwaige alternative Absicherungsmöglichkeiten zu prüfen. Doch nach wie vor gilt: Auch für BDC-Mitglieder, welche die „Prämien-Kröte“ schlucken müssen, bleibt unser Rahmenvertrag die günstigste Variante.
Neue Bonbons für die BDC-Mitglieder
Damit der Nachgeschmack der Kröten-Mahlzeit nicht allzu bitter aufstößt, dürfen sich BDC-Mitglieder daneben über zahlreiche Bonbons freuen. Im Auftrag des BDC haben wir die Forderungen der Versicherungswirtschaft nach höheren Prämien zum Anlass genommen, die seit 2007 gültigen „alten“ Versicherungsbedingungen neu aufzulegen. So gelang es uns, weitere Verbesserungen für BDC-Mitglieder mit den Versicherern auszuhandeln.
Höhere Versicherungssummen zum gleichen Preis
War bisher für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Versicherungssumme von 6.000.000 Euro vereinbart, wird diese jetzt automatisch auf pauschal 7.500.000 Euro angehoben – und zwar beitragsneutral! Üblicherweise berechnen die Versicherungsgesellschaften für eine Summenerhöhung einen 15 prozentigen Beitragszuschlag.
Kleine Kröte, großes Plus! Trotz und nicht zuletzt gerade wegen den Anpassungen sind und bleiben die Haftpflicht-Rahmenverträge des BDC marktführend in Qualität und Preis.
Verbesserter Leistungsumfang ohne Zuschlag
Darüber hinaus sind in unserem überarbeiteten Konzept weitere zuschlagfreie Verbesserungen enthalten:
- pauschale Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Anwendung von Arzneimitteln im Off-Label-Use und im Compassionate Use
- Mitversicherung von Telemedizin
- Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- Erhöhung der Nachhaftung von fünf auf zehn Jahre
- bis zu ein Jahr lang Mitversicherung vorübergehender Auslandsaufenthalte zu humanitären Zwecken weltweit (zuvor sechs Monate)
- Erhöhung der Versicherungssumme für Schlüsselschäden auf 7,5 Mio. Euro (marktüblicher Standard: 20.000 Euro)
- Erhöhung der Versicherungssumme für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen auf 7,5 Mio. Euro (zuvor: 1 Mio. Euro)
- Verbesserung des Versicherungsschutzes für die Internethaftpflicht
Alle Vorteile – d. h. die Versicherungssummen- und Bedingungsverbesserungen – greifen rückwirkend zum 01. Januar 2017. Das geänderte Bonus-Malus-System bzw. die geänderte Prämie wirkt sich erstmalig zum 01. Januar 2018 aus.
Mehr dazu in unserer Artikelserie
Zu den jeweiligen Leistungsverbesserungen werden wir in den kommenden Ausgaben der PASSION CHIRURGIE detailliert berichten. Den ersten Teil der Artikelserie mit dem Titel „Versicherungsschutz im Ausland“ finden Sie in dieser Ausgabe.
Viel Spaß bei der Lektüre!