01.01.2018 Politik
Neues zur Weiterbildungsordnung

Trotz einstimmigen Beschlusses der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC/DGCH und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften inklusive deren Berufsverbänden zum Verzicht auf die Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie bei Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg erneut der Erhalt der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie von den Delegierten der Landesärztekammern beschlossen. Die Weiterbildungskommission der Fachgesellschaften und der Berufsverbände hatte sich dann darauf geeinigt, an der Beschreibung der Inhalte aktiv mitzuwirken.
Von Seiten der Unfallchirurgie und Orthopädie wurde darauf hingewiesen, dass aus ihren Fachbereichen keine elektiven Maßnahmen, wie z. B. Gelenksersatz, in die Kompetenzbeschreibungen aufgenommen werden, sondern es sich primär um notfallmäßige Eingriffe aus diesem Gebiet handeln soll. Ferner wurde beschlossen, dass nach Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie keine Kompetenz zur Speziellen Viszeral- oder Unfallchirurgie angestrebt werden kann.
Der jetzige Facharzt für Allgemeine Chirurgie weist eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten auf, wobei jeweils 18 Monate in der Viszeral- und Unfallchirurgie in entsprechenden zur Weiterbildung zugelassenen Kliniken abgeleistet werden müssen. Zudem sind jeweils sechs Monate in der Notfallaufnahme und Intensivmedizin obligat. In der Viszeralchirurgie sind u. a. mehr als 400 operative Eingriffe notwendig; in der Unfallchirurgie und Orthopädie sind u. a. 200 konservative Behandlungen von Distorsionen und Frakturen sowie 100 Osteosynthesen bei Frakturen und Osteotomien vorgesehen. Wie diese Empfehlung der BÄK, die im sogenannten „Wiki-BÄK“ zur Kommentierung steht, nun von den Landesärztekammern umgesetzt und vor allem auch von den weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte angenommen wird, bleibt abzuwarten.
Als Zusatzweiterbildung steht zudem die Notfallmedizin mit einer Weiterbildungszeit von 24 oder 36 Monaten derzeit in der Diskussion. Ein endgültiges Konzept dieser Zusatzweiterbildung steht dabei noch aus. Der Antrag auf eine Zusatzweiterbildung Einsatz- und Katastrophenchirurgie, der primär mit Unterstützung der Bundeswehr und weiteren Hilfsorganisationen vorgelegt worden ist, wurde vorerst abgelehnt. Weitere Gespräche zwischen der Bundeswehr und den Fachgesellschaften – allerdings nicht mit dem Ziel einer Zusatzweiterbildung, sondern zur Beschreibung einer möglichen speziellen Qualifikation bei diesem „Modellversuch“ – sind hierzu geplant.
Autor des Artikels

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
15.03.2023 BDC|News
Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie
Gemäß der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie aus dem Jahr 2010 gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurg:innen und Angiolog:innen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich Eingriffe/Interventionen in der Gefäßmedizin anzubieten.
14.03.2023 Politik
Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
DGAI, BDA, DGCH und BDC begrüßen Etablierung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, aber sehen Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
09.03.2023 Politik
Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam
Leben retten mit dem Corza Medical Organspendelauf beim DCK 2023
07.03.2023 Politik
Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 laut Lauterbach „für alle verbindlich“
"Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin"
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.