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Die Bundesärztekammer hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters uneingeschränkt begrüßt. Mit dem Gesetz würden nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen werden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf, den die BÄK an die Bundesregierung übermittelt hat.

Mitte Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters, in dem die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden. Mit dem Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen.

Die Bundesärztekammer erwartet, dass das Transplantationsregister eine Verbesserung des Dokumentations- und Datenflusssystems für alle Bereiche des Transplantationswesens bewirkt. Dabei begrüßt sie insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf an die mit dem Transplantationsgesetz geschaffene Selbstverwaltungslösung angeknüpft wird.

Die BÄK betont in ihrer Stellungnahme, sie werde sich als Vertreterin der im Transplantationswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte dafür einsetzen, dass sich der Dokumentationsaufwand für die Transplantationszentren in einem vertretbaren Rahmen bewegt.

Weiterführende Informationen
Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Referentenentwurf zur Errichtung eines nationalen Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz - TxRegG)

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

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