09.08.2023 Politik
Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive

Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell starten. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung deutlich gemacht.
Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.
In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.
Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen.
AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen gemeinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD– und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Abgrenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
01.11.2016 Arbeitsbedingungen
Für das Selbstbestimmungsrecht von Ärztinnen und Ärzten
Auf den chirurgischen Kongressen der letzten Jahre wurde das Thema der Nachwuchsakquise in den chirurgischen Fächern häufig thematisiert, und die Veränderungen der chirurgischen Ausbildung durch die jungen Ärztinnen und Ärzte der Generation Y sind im klinischen Alltag bereits angekommen.
26.10.2016 Politik
KBV lehnt Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung ab
Mit einer Resolution protestiert die KBV gegen das geplante Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Die ambulanten Versorgungsstrukturen würden damit geschwächt, heißt es in dem Papier. Mit den geplanten Regelungen würden „die Grundfesten der ärztlichen sowie gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert“.
21.10.2016 Politik
Ärztemonitor 2016: Ärzte lieben ihren Beruf trotz hoher Belastung
Trotz hoher Belastung arbeiten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gern in ihrem Beruf. Mehr als 90 Prozent sind zufrieden mit ihrer Tätigkeit, fast jeder Dritte fühlt sich allerdings „ausgebrannt“. Das ergab der Ärztemonitor 2016, den KBV und NAV-Virchow-Bund vorstellten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.