09.08.2023 Politik
Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive

Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell starten. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung deutlich gemacht.
Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.
In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.
Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen.
AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen gemeinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD– und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Abgrenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 4)
Der ambulant-stationäre Übergang muss besser werden. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Ärzte?
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 3)
Der Bedarf an medizinischer Behandlung wächst stärker als die von berufstätigen Ärzten mögliche Arbeitszeit. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Thema Patientensteuerung?
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 2)
Der Druck von kapitalträchtigen Investoren auf des Gesundheitssystem wächst kontinuierlich. Darin liegen Chancen aber auch Gefahren sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Wie stehen Sie zu externen Kapitalinteressen und wie soll angesichts des Kapitaldrucks die Freiberuflichkeit ärztlichen Handelns sichergestellt werden?
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 1)
Der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit ist vielen - auch Ärzten - nicht mehr präsent. Fragen von Werten und Ethik sind Kernaufgaben des Kammersystems. Was planen Sie konkret, um Grundlagen, Bedeutung und Notwendigkeit von ärztlicher Freiberuflichkeit bei allen Ärzten und in der Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen?
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.