09.08.2023 Politik
Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive

Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell starten. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung deutlich gemacht.
Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.
In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.
Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen.
AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen gemeinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD– und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Abgrenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
31.10.2019 Politik
Honorarberichte 1. Halbjahr 2017: Leichtes Plus zu Jahresbeginn
Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind in den ersten drei Monaten 2017 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im zweiten Quartal 2017 schlägt dagegen ein Minus von einem Prozent zu Buche. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
30.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bundestag verabschiedet Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich
Für die Ausbildung zur ATA/OTA werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen. Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.