03.12.2024 BDC|News
BDC-Sonderangebot zur Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse

Der BDC hat zur Unterstützung seiner Mitglieder im Bereich des Strahlenschutzes eine Kooperation mit dem Seminaranbieter Durchblicken.org vereinbart. Der Vorteil: BDC-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 Euro bei Buchung des Strahlenschutzkurses “Aktualisierung Fachkunde Strahlenschutz” . Bei diesem Online-Kurs handelt es sich um eine kombinierte Fachkundeaktualisierung nach § 74 StrlSchG und § 48 Abs.1 StrlSchV für Ärzte und Ärztinnen, MTA/MTRA, MFA und Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen Ausbildung und Personal in der OP/Funktionsdiagnostik.
Online-Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (bundesweit gültig)
Kombinierte Fachkundeaktualisierung nach § 74 StrlSchG und § 48 Abs.1 StrlSchV für Ärzte, MTA/MTRA, MFA und Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen Ausbildung und Personal in der OP/Funktionsdiagnostik. Mit diesem Kurs erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz, welche alle 5 Jahre nötig ist. Er besteht aus 2 Teilen:
- Moodle-Online-Selbstlerneinheit, welche vor dem Kurs in Eigenarbeit bearbeitet wird und
- Online-Live-Webinar mit Vorträgen und Anwesenheit über die Gotomeeting-Software.
Hier geht es zur Buchungsmöglichkeit: www.durchblicken.org. Auf der Plattform finden Sie auch weitere Fortbildungen, beispielsweise zur Fraktursonographie.
Für Fragen steht Ihnen das BDC-Sekretariat zur Verfügung. Per E-Mail über mail@bdc.de und telefonisch unter 030-28004150.
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ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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