20.01.2016 Schaufenster
Schaufenster Januar 2016
Zu einem Zentrum gehören mindestens zwei Ärzte
Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachen entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für…“ geworben, obwohl er nur gelegentlich konsiliarisch mit weiteren Ärzten zusammenarbeitete. Deren genauer Standort wurde den Patienten zudem bewusst nicht genannt. Nach Auffassung des Berufsgerichts (Az.: BG 9/14; 22.4.15) ist die Bezeichnung der Praxis als „Zentrum“ daher nicht zulässig. Der Arzt habe sich folglich der berufswidrigen Werbung schuldig gemacht und damit gegen die Berufsordnung in Niedersachsen verstoßen. Unter berufswidriger Werbung ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zu verstehen.
Deutsches Hygiene Museum
Waren Sie schon einmal im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden? Jetzt ist doch die beste Jahreszeit für Museumsbesuche. Aber Vorsicht: Nicht überall, wo Hygiene draufsteht, ist auch Hygiene drin – Hier ist der Name nämlich nicht Programm. Die Dauerausstellung kreist um ein Thema: Der Mensch. Die sieben Themenräumen streben keine enzyklopädische Systematik an, sondern behandeln Aspekte des menschlichen Lebens.
Neu im Heft: Finden Sie den BDC-Chirurgen
Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Gewinnspiel in der Passion Chirurgie, bei dem kurz vor Weihnachten der Gewinner eines Tablet-PCs ausgelost wird.
Die Besonderheit in diesem Jahr: Zusätzlich zu dem Bilderrätsel „Ein Wort – Ein Bild“ ist ab dieser Ausgabe in jeder EPUB der BDC-Chirurg in einem der Artikel versteckt. Finden Sie ihn, erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen mit jeder Ausgabe und schicken Sie eine E-Mail mit dem Titel des Artikels an [email protected] mit dem Betreff Passion Chirurgie EPUB 01/2016. Viel Glück!
Falls Sie die App noch nicht installiert haben, auf BDC|Online finden Sie eine Anleitung.
BDC|Online reloaded – Der neue Webauftritt des BDC
Im Januar 2016, ab der dritten Kalenderwoche, wird Sie – egal ob per PC, Tablet oder Smartphone – unter www.bdc.de eine komplett überarbeitete Webseite begrüßen, die bewährte Elemente beibehält und Neues integriert.
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