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7 Wochen warten: Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion

Operationen, die bis zu sechs Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus erfolgen, sind mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, die kürzlich in der Fachzeitschrift Anaesthesia erschienen sind. In einer der bislang größten internationalen Beobachtungsstudien hat das Forschungsteam herausgefunden, dass planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden sollten, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken.

Für die Studie hat das Forschungsteam unter der Leitung der Universität Birmingham Daten von 140.727 Personen aus 1.674 Kliniken in insgesamt 116 Ländern erhoben und ausgewertet. Zeitpunkt der Erhebung war Oktober 2020.  Weitere Details zur Studie finden Sie auf der Website der Klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Tübingen.

 Zur Studie…

Eine Trauma-Box soll als Erste-Hilfe-System Laien zu Lebensrettern machen

Auszug aus einem FAZ-Artikel vom 09. März 2021:

Es gibt Verletzungen, die möchte sich der Normalbürger nicht vorstellen. Für Unfallchirurgen sind sie Alltag. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass Dietmar Pennig mit professioneller Ruhe und fernab jeder Sensationslust beschreibt, wie es ist, wenn ein Arm abgerissen wird, ein Bein eingequetscht, eine Arterie verletzt wird. Das Blut spritze bisweilen einen halben Meter weit, und wenn niemand etwas unternehme, sei das Unfallopfer weitgehend ausgeblutet, bis der Rettungsdienst eintreffe…

Hier geht’s zum Artikel in der FAZ…

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Auswirkungen des TSVG nach Ablauf der Bereinigungsphase

Dr. Ralf W Schmitz, Referatsleiter Niedergelassene Chirurgen im BDC informiert über die Auswirkungen des TSVG:

Seit September 2020 ist die Bereinigungsphase für die neuen extrabudgetären TSVG-Leistungen beendet. Die Auswertung der Honorarabrechnungen zeigen nun ein heterogenes Bild. Dies ist offensichtlich stark abhängig davon, ob von den KVen einzelne Leistungen, wie z. B. Neupatienten automatisch hinzugesetzt werden oder nicht. So zeigt die Abrechnung des letzten Quartals aus 2020 in einigen KVen, dass diese Leistungen im chirurgisch-orthopädischen Bereich nur im geringen Umfang, gemessen an den Abrechnungsmöglichkeiten, genutzt werden. Nach Informationen der KV Saarland z.B. werden dort ca. 70 % der möglichen Leistungen nicht abgerufen. Hier müssen die Leistungen aber auch vom Vertragsarzt zugesetzt werden.

Es ist daher empfehlenswert, Ihre Ziffernstatistik und ggf. die Vorgehensweise Ihrer KV dahingehend noch einmal zu überprüfen. Dies ist von Bedeutung, da die TSVG-Leistungen außerhalb der MGV extrabudgetär vergütet werden und für die Praxis einen spürbaren Zuwachs des Honorars, gerade in der Pandemiezeit, bedeuten können. Insbesondere können Sie bis zu 17,5% der Patienten als “offene Sprechstunde” und alle Neupatienten (Patienten, die noch nie oder in den letzten 8 Quartalen nicht in der Praxis waren) extrabudgetär abrechnen – und dieses Patientengut stellt im Regelfall einen großen Anteil dar an chirurgischen Patienten.

 

 

 

 

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