26.03.2021 BDC|News
Sachverständigenrat mahnt bessere Nutzung der Digitalisierung an

Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll genützt würden. Zu diesem Schluss kommt der siebenköpfige Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in in dieser Woche veröffentlichten Gutachten, das Gesundheitsminister Jens Spahn übergeben und anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.
Die Politik habe in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan, es gebe aber noch Fehlentwicklungen. „Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach. Gesundheitsdaten müssten in richtige Hände gelangen können. “In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen.” Die Angehörigen der Heilberufe in Deutschland wollten dies, ebenso die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. “Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen“, so Gerlach.
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„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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BDC-Stellungnahme zum neuen § 115f SGB V-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat der BDC in einem Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zum Änderungsantrag 15 der Koalition vom 8.11.2022 für einen neuen § 115f SGB V – „Spezielle sektorengleiche Vergütung“ – über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Bei den einzelnen Regelungen sieht er allerdings dringenden Präzisierungsbedarf.
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