01.04.2022 Politik
Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage

Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben angehen. Dazu gehöre auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ im stationären Bereich. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 31.3.2022 unter Berufung auf eine Ministeriumsvorlage.
Die dreiseitige Übersicht enthalte zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschrieben. Konkret werde das Papier in den meisten Punkten allerdings nicht. Auch viele Zeitpläne seihen eher grob gehalten. Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt habe diese Planung im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages gestern (31.3.2022) als „noch eher dürftig“ bezeichnet.
Noch im ersten Halbjahr plane das BMG zum Beispiel die Gründung einer „Regierungskommission Krankenhaus“. Diese solle Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten. Ebenfalls in diesem Zeitraum solle die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinbarungen aus dem Vertrag der Ampelkoalition erfolgen, so das Deutsche Ärzteblatt. Dabei gehe es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“.
Zur Meldung des Deutschen Ärzteblattes
Weitere aktuelle Artikel
05.07.2019 Aus- & Weiterbildung
Forschungsaktivitäten junger Mediziner als Weiterbildungszeit anerkennen
Für eine wissenschaftlich fundierte Patientenversorgung braucht es wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner: Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, wissenschaftliches Arbeiten von ärztlichem Fachpersonal stärker zu fördern. Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Clinician Scientists“ mit Forschungs- und Weiterbildungsprogrammen zu unterstützen, sei daher der richtige Weg.
04.07.2019 Datenschutz
DSGVO: Lockerung für Praxen
Erfreulicherweise wurden die Datenschutzbestimmungen für kleine Unternehmen bzw. Praxen gelockert. Die Pflicht eines Datenschutzbeauftragten gilt ab jetzt nur für Praxen ab mindestens 20 Personen.
03.07.2019 Politik
Neuer Geschäftsführer der gematik
Mit dem heutigen Tag tritt Herr Dr. med. Markus Leyck Dieken (54) sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH an.
02.07.2019 Politik
Telematikinfrastruktur: Neubewertung des Sanktionszeitraums
Die Telematikinfrastruktur und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung bei den KVN-Mitgliedern gesorgt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.