17.10.2019 Politik
Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Weitere Verfahren beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet. In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie, die im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen sind.
Kontrollen auf der Grundlage von Anhaltspunkten oder als Stichprobenprüfung
Zu den Stellen und Institutionen, die den MDK mit der Qualitätskontrolle in einem Krankenhaus beauftragen können, gehören Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kontrolle erfolgt standortbezogen.
Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte dafür, dass Qualitätsanforderungen gemäß bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werden. Solche Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus implausiblen Angaben in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergeben oder aus mehrfachen Meldungen von Versicherten oder weiterer Personen zu bestimmten, einer Kontrolle unterliegenden Sachverhalten.
Zudem sieht die Regelung jährliche richtlinienbezogene Stichprobenprüfungen vor. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wird jährlich bis zum 31. Juli durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgenommen. Dabei werden aus der Grundgesamtheit richtlinienspezifisch jeweils 9 Prozent der Krankenhausstandorte gezogen, an denen jeweils richtlinienrelevante Leistungen erbracht werden.
Bestimmte Anhaltspunkte können zu unangemeldeten Kontrollen führen. Diese sind dann zulässig, wenn eine angemeldete Kontrolle den Kontrollerfolg gefährden würde, oder unverzügliches Handeln geboten ist.
Kontrollbericht
Der MDK erstellt einen Kontrollbericht und übermittelt diesen unverzüglich an die beauftragende Stelle und an das kontrollierte Krankenhaus. Das Krankenhaus kann zum Kontrollbericht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang des Berichtes gegenüber der beauftragenden Stelle eine Stellungnahme abgeben. Bei erheblichen Verstößen gegen Qualitätsanforderungen hat der MDK die Kontrollergebnisse unverzüglich einrichtungsbezogen an die zuständigen Stellen, beispielsweise an die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder oder eine gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Gutenbergstraße 13, 10587 Berlin, www.g-ba.de, 17.10.2019
Weitere aktuelle Artikel
01.03.2025 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Erfolgreiches Ärzt:innen-Recruiting
Immer näher rückende Altersruhestände, eine steigende Abwanderung ins Ausland, begrenzte Ausbildungskapazitäten und sinkende Wochenarbeitsstunden – um nur einige Punkte zu nennen – setzen Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren im Personalmanagement zunehmend unter Druck.
14.02.2025 Politik
Ärztinnen und Ärzte rufen zu demokratischem Engagement bei den Bundestagswahlen auf
Bitte unterschreiben Sie die Petition der Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg
01.02.2025 BDC|News
Der BDC aktiv beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)
Beim diesjährigen DKOU in Berlin engagierten sich wieder Expertinnen und Experten aus dem BDC in Sitzungen zu verschiedenen Themen. Professor Benedikt Braun moderierte die Sitzung „Nachwuchs begeistern, gewinnen, entwickeln und halten“, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf hielt im Rahmen der Sitzung „Chirurgische Assistenzberufe“ den Vortrag „Wie können chirurgische Assistenzberufe optimal eingesetzt werden?“ und BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe organisierte und moderierte den Workshop „Vorbereitung auf die Niederlassung“ gemeinsam mit Dr. David Ullmann vom Jungen Forum des Berufsverbands Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
01.02.2025 Digitalisierung
gematik: Digitale Transformation im Gesundheitswesen
Herzlichen Glückwunsch, Herr Fuhrmann, Sie haben den Vorsitz der Geschäftsführung der Bereiche Strategie und Standards, Recht und Finanzen der gematik übernommen – wie fühlen Sie sich? Florian Fuhrmann: Ich bin überzeugt davon, dass es sinnhaft und notwendig ist, unser Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Dafür bin ich auch bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.