07.11.2024 BDC|News
Professor Tim Glowka zum Landesverbandsvorsitzenden Niedersachsen gewählt

Der BDC sowie der Landesverband BDC|Niedersachsen gratulieren Prof. Dr. Tim R. Glowka, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, herzlich zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden des Landesverbands BDC|Niedersachsen. Die Wahl fand Anfang November bei der Jahresversammlung der Landesverbände BDC|Niedersachsen und BDC|Bremen in Braunschweig statt. Bei der gut besuchten Veranstaltung hielten Experten Fachvorträge unter anderem zu Themen der Berufspolitik, unfallchirurgischen Fällen, Tumorchirurgie und Hybrid-DRG.
Weitere aktuelle Artikel
14.10.2019 BDC|News
BDC|Hessen: 10. Jahrestagung am 30.10.2019
wir laden Sie sehr herzlich zur 10. Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hessen und des HCV e.V. und zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 ein.
11.10.2019 Stellungnahmen
Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
06.10.2019 BDC|News
Umfrage Silver Worker 2018: Generation „Active Retirement“
Deutlich mehr als eine Million Senioren gehen neben ihrer Rente noch arbeiten. Davon arbeiten vor allem Akademiker länger. Im Vergleich zu 2003 verdoppelte sich fast die Menge der arbeitenden Senioren. Bei den Beschäftigten Senioren bedeutet dies einen absoluten Anstieg von 100.553 (März 2003) auf 325.911 (Juni 2018). In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten 2003 (März) 547.067 Senioren. Bis Juni 2018 stieg die Anzahl stetig auf insgesamt 1.105.210 Menschen an [1].
01.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bausteine der chirurgischen Weiterbildung
Eine einheitliche Weiterbildungsordnung (WBO) ist in Deutschland nicht etabliert. Vielmehr wird die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammern auf föderaler Ebene geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Dauer, Inhalten, Zielen und Dokumentation in den WBO der einzelnen Landesärztekammern niedergelegt sind. Diese sind wiederum an die (Muster-)Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) der Bundesärztekammer angelehnt, welche vom Deutschen Ärztetag erarbeitet und verabschiedet wird.
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