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Berlin, den 29.9.2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert die Entscheidung der Privaten Krankenversicherung ab dem 1. Oktober 2020 nur noch die Hälfte der bisherigen Hygienezuschläge für Privatpatienten zu bezahlen.

„Wir werden sicherlich nicht die Hälfte an Desinfektionsmittel und Schutzkleidung anwenden, ohne unsere Patienten zu gefährden“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden zu Beginn der Pandemie durch den Gesetzgeber verpflichtet, anhand eines umfangreichen Rettungsschirms, die Kliniken und Arztpraxen vor den finanziellen Folgen der Pandemie abzusichern. „Dagegen mussten die privaten Versicherer erst mühsam überzeugt werden, dass auch sie eine solidarische Verpflichtung zu Sicherung der Krankenversorgung haben. Jetzt sind die dafür vorgesehenen Mittel ohne stichhaltige Begründung halbiert worden, obwohl die tatsächlichen Kosten unverändert geblieben sind. Kliniken und Arztpraxen sind damit diejenigen, die den Schutz der Patienten auf eigene Kosten übernehmen“, so Dr. Jörg-A. Rüggeberg. „Es zeigt sich, dass in einer Krise einige solidarisch agieren, andere eher nicht. Selbstverständlich wird auch weiter der Hygieneschutz unserer Patienten oberste Priorität haben, wir hätten uns allerdings gewünscht, dass diese Auffassung von allen Beteiligten uneingeschränkt geteilt wird.“

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