15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
Weitere aktuelle Artikel
09.04.2020 Politik
Das Krankenhaus steht für gute Notfallversorgung
Statistisch gesehen ist fast jeder vierte Deutsche einmal im Jahr ein Notfallpatient. Rund 20 Millionen Fälle, in denen Menschen schnelle medizinische Hilfe suchen, verzeichnet die Buchführung jährlich. Mit 10,5 Millionen Fällen versorgen die Krankenhäuser den größten Teil. Dass diese Patienten nicht immer nur mit lebensbedrohlichen Beschwerden in den Notaufnahmen behandelt werden, ist allgemein bekannt. Aber die meisten dieser Patienten suchen die Notaufnahmen nicht aus Bequemlichkeit auf, sondern weil sie im niedergelassenen Sektor keine Hilfe gefunden haben.
03.04.2020 Politik
Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz
Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 01. April 2020 beschlossen.
02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern
Auf Vorschlag des BMAS und des BMG ist dem Krisenstab der Bundesregierung ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen.
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

