06.12.2018 Politik
Chirurgen-Präsident fordert Widerspruchslösung in der Organspende

“Deutschland profitiert in unangemessener Form von seinen Nachbarländern”
Die doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass automatisch jeder als Spender gilt – sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich „Nein“ gesagt hat. Im Sinne einer doppelten Schranke sind zudem die Angehörigen zu befragen, die eine Organentnahme bei fehlendem Widerspruch immer noch ablehnen können. Diese Regelung wird nach Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung europaweit bisher in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen praktiziert. In Deutschland sind Organentnahmen derzeit nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Die radikalere Form der Widerspruchslösung ist stärker verbreitet. Sie gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern. In der Praxis werden bei fehlendem Widerspruch aber auch in den meisten dieser Länder vor einer Organentnahme erst einmal Angehörige befragt.
„Überall dort, wo Organspende auf der gesetzlichen Grundlage der sogenannten Widerspruchslösung geregelt ist, sind die Organspendezahlen deutlich höher als in Ländern mit Zustimmungs- oder Entscheidungslösung“, erläutert Anthuber. Der DGCH-Präsident geht davon aus, dass sich die Menschen in Deutschland durch die Gesetzesänderung in einem höheren Maße als bisher mit Fragen der Organspende und -transplantation auseinandersetzen und in der Folge die Spende-Raten ansteigen würden. In diese Richtung weisen auch Umfrage-Ergebnisse. „Circa 80 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur circa 20 Prozent haben dies auch in Form eines Organspendeausweises unmissverständlich dokumentiert“, berichtet Anthuber, der als Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Klinikum Augsburg tätig ist.
Als weiteren Vorteil einer Gesetzesneuregelung führt der DGCH-Präsident den Umstand an, dass mit einer Widerspruchslösung Druck von den Angehörigen genommen wird. „Im Augenblick müssen Hinterbliebene in einer denkbar schwierigen Situation den vermuteten Willen des Verstorbenen hinsichtlich der Organspende zum Ausdruck bringen“, so Anthuber. „Das kann als sehr belastend empfunden werden.“
Dass die doppelte Widerspruchslösung einen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen darstellen würde, wie von Kritikern angeführt, kann der Augsburger Chirurg nicht nachvollziehen. „Niemand wird zur Organspende im Sinne einer Organabgabepflicht gezwungen“, betont Anthuber. „Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch zur aktiven Entscheidung aufgefordert. Damit bleibt die individuelle Freiheit, ob man nun Organspender sein will oder nicht, vollumfänglich erhalten.“
Beispielgebend für ein mögliches Vorgehen bei der Implementierung der Widerspruchslösung in Deutschland könnte der Nachbarstaat Holland sein. „Zuletzt haben die Niederlande eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die nach umfangreicher und stufenweiser Information der Bevölkerung zum Ziel hat, ab 2020 die Widerspruchslösung einzuführen“, berichtet Anthuber.
Eines der zentralen Argumente für die doppelte Widerspruchslösung besteht für den DGCH-Präsidenten in der Beseitigung eines innereuropäischen Ungleichgewichts. „Wir müssen in Deutschland anerkennen, dass wir unter den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen bei uns und in unseren Nachbarländern in unangemessener Form von den gesetzlichen Regelungen der Organspende um uns herum profitieren“, sagt Anthuber. „Deutschland importiert viel mehr Organe aus dem Ausland, als es in das solidarisch getragene System von Eurotransplant einbringt, und verschlechtert somit die Transplantationschancen von Patienten auf ausländischen Wartelisten.“ Ein Organspender kann über seinen eigenen Tod hinaus bis zu sieben Menschen helfen und damit insgesamt mehr als 60 neue Lebensjahre schenken.
Darüber hinaus sei es richtig, betont Anthuber abschließend, die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken zu stärken, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 05.12.2018
Weitere aktuelle Artikel
03.06.2020 Krankenhaus
DKG zur Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts
Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser reichen nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation der Häuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert.
01.06.2020 BDC|News
Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll
„Wir müssen weiter achtsam sein, Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen“, so Jens Spahn bei der Ankündigung des Zweiten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, welches am 14. Mai von der Groko gegen die Stimmen der Opposition und mit Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wurde.
29.05.2020 Politik
Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlicht eine vierte Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie. Das Papier konzentriert sich auf kurz- und mittelfristige Aspekte der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter den Bedingungen einer anhaltenden Pandemie und zeigt langfristige Maßnahmen für ein resilientes und anpassungsfähiges Gesundheitssystem auf.
28.05.2020 Politik
Lohfert-Preis 2020: Projekt “Pharmakotherapie-Management Halle”
Vorbeugen statt Ausbügeln - das Projekt "Pharmakotherapie-Management Halle" des Uniklinikums Halle überzeugte die Jury, "da es einen außergewöhnlich großen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit leistet", so Jurymitglied Dr. Andreas Tecklenburg.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.