19.10.2021 Niederlassung
Digitale Kodierunterstützung für Arztpraxen in 2022

Ab Januar 2022 erhalten Arztpraxen eine digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Die Hilfe wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden, so steht sie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen direkt beim Kodieren zur Verfügung. Neue Regeln oder Vorgaben gibt es dabei nicht: Die ICD-10-GM ist und bleibt die Basis. Damit kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nach.
Für die Anwender bedeutet dies, dass in Zukunft alle relevanten Informationen zum Kodieren in der Praxissoftware zu finden sind. Das erleichtert die Arbeit, weil das Nachschlagen in Büchern oder Suchen im Internet entfällt. So ist mit einer gewissen Zeitersparnis zu rechnen.
Das gilt vor allem für folgende chronische und häufige Krankheitsbilder mit hohen Fallzahlen: Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus, Bluthochdruckfolgen.
Dafür gibt es dann den sogenannten Kodier-Check: ein Kodierregelwerk zur Plausibilisierung gewählter Diagnosecodes mit Hinweisen und Korrekturvorschlägen auf Basis der ICD-10-GM.
Seit dem Jahr 2000 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.
Details zu Funktionen, Bausteinen und rechtlichen Grundlagen sowie ein Video zur Kodierunterstützung finden sich auf der Website der KBV.
Weitere aktuelle Artikel
04.02.2020 Niederlassung
Änderungen bei der praktischen Umsetzung des „Terminservice-Gesetzes“ (TSVG)
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Peter Kalbe, berichtet in der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE über die neuen Regelungen zu den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall. In der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE berichteten wir zuletzt über die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen. Dabei hatten wir im vorletzten Absatz über Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) berichtet. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat das BMG nun mitgeteilt, an den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall nicht mehr festzuhalten.
24.01.2020 EBM
EBM-Weiterentwicklung mit Wirkung zum 1. April 2020
Die EBM-Reform ist nunmehr abgeschlossen und der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft. Insgesamt ergeben sich wenige Änderungen für die Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie.
01.12.2019 Abrechnung
Strategischer Umgang mit den extrabudgetären Fallkonstellationen nach dem TSVG
In der Septemberausgabe PASSION CHIRURGIE (09/2019) wurden die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen dargestellt. Die mit dem TSVG für bestimmte Fallkonstellationen eingeführte Budgetbefreiung erfordert einige strategische Überlegungen.
28.10.2019 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Famulatur in der Niederlassung – Studierende in der chirurgischen Praxis
Allenthalben wird der fehlende ärztliche Nachwuchs beklagt. Dies betrifft neben den Krankenhäusern zunehmend auch die chirurgischen Facharztpraxen. Gemäß aktuellem Berufsmonitor 2018 [1] können sich immerhin 53,5 % der Studierenden eine Tätigkeit in einer eigenen Praxis vorstellen (2014: 60,3 %). Dabei geht der Trend eindeutig in Richtung Gemeinschaftspraxis (50,6 % vs. 39,9 % 2014) und zur Anstellung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.