01.02.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz

Nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind bestimmte Krankheiten namentlich meldepflichtig an die Gesundheitsämter. Nachfolgend die im praktischen Alltag wesentlichen:
- Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod bei akuter Virushepatitis (nicht nur Hepatitis A, B oder C!), enteropathisch hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), Masern, Meningokokken-Meningitis oder –Sepsis (an Antibiotika-Prophylaxe denken!), Tollwut, Typhus und Paratyphus.
- Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose.
- Verdachts- und Erkrankungsfälle bei einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder einer akuten infektiösen Gastroenteritis sind meldepflichtig bei Personal, das im Küchen- und Lebensmittelbereich arbeitet (§ 42 IfSG) sowie bei einem Ausbruch (epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich oder vermutet).
- Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.
Nichtnamentlich ist ein Ausbruch nosokomialer Infektionen zu melden, für den ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird (z.B. gehäuft postoperative MRSA-Infektionen).
Die Meldepflicht nach § 6 IfSG überschneidet sich mit der namentlichen Meldepflicht für Labore nach § 7 IfSG. Nur vom Labor sind u.a. meldepflichtig Influenzaviren, Legionellen, Noroviren, Rotaviren, Salmonellen und Legionellen. Nichtnamentlich sind vom Labor u.a. Treponema pallidum und HIV zu melden.
Zur Meldung verpflichtet ist nach § 8 IfSG der leitende Arzt, im Falle der Verhinderung aber auch seine Vertreter, der behandelnde Arzt oder Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.10.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wie lange dauert eine präoperative Hautantiseptik?
Wir praktizieren das vor Jahren publizierte 3-Minuten-Modell. Die KRINKO macht keine Zeitangaben und verweist auf den Hersteller. Laut Hersteller wird bei dem von uns genutzten Hautantiseptikum eine Minute angegeben, bei talgdrüsenreicher Haut sind es 10 Minuten.
01.09.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Kontrollen einer Sterilgutverpackung (Sterilbarrieresystem) sind vor der Operation notwendig?
Vor der Operation sind verschiedene Kontrollen der Sterilgutverpackung notwendig, um sicherzustellen, dass das Instrument oder das medizinische Gerät, das darin enthalten ist, steril ist und somit keine Infektionsrisiken für den Patienten darstellt.
01.08.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte
Nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung (2012) endet die Aufbereitung von Medizinprodukten mit der dokumentierten Freigabe zur Anwendung.
01.06.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen
Bisher wurde das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen für kumuliert mindestens zwei Stunden als Feuchtarbeit angesehen. Die im Oktober 2022 aktualisierte TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen) gibt dies nicht mehr vor.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.