15.05.2020 Politik
Gesundheitsausgaben im Jahr 2018 um 4 Prozent gestiegen

Im Jahr 2019 werden die Gesundheitsausgaben 400 Milliarden Euro übersteigen
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2018 auf 390,6 Milliarden Euro oder 4 712 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 4,0 % gegenüber 2017. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag 2018 bei 11,7 % und damit 0,1 Prozentpunkte höher als 2017. Für das Jahr 2019 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg auf 407,4 Milliarden Euro geschätzt, das wären 4,3 % mehr als im Jahr 2018.
Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung mit 6,2% am stärksten gestiegen
Mit einem Ausgabenanteil von 56,9 % war die gesetzliche Krankenversicherung auch 2018 größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 222,1 Milliarden Euro und lagen somit um 7,9 Milliarden Euro oder 3,7 % über denen des Jahres 2017. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck waren mit 52,1 Milliarden Euro oder 13,3 % der Gesundheitsausgaben zweitgrößter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Anstieg um 1,7 Milliarden Euro oder 3,5 % auf. Die soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 10,1 % an den Gesundheitsausgaben in 2018. Im Vergleich zum Jahr 2017 verzeichnete sie mit einem Plus von 2,3 Milliarden Euro oder 6,2 % auf 39,5 Milliarden Euro den stärksten Ausgabenanstieg. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 1,6 Milliarden Euro oder 5,0 % auf 33,3 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,5 % der Gesundheitsausgaben im Jahr 2018.
Sozialversicherungsbeiträge sind wichtigste Finanzierungsquellen
Fast die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben (Gesundheitsausgaben ohne Investitionen) wurde 2018 in Deutschland von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer (ohne Rentnerinnen und Rentner) betrugen 97,7 Milliarden Euro, die der Arbeitgeber 91,5 Milliarden Euro. Die staatlichen Transfers (zum Beispiel Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds, Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber) beliefen sich auf 53,5 Milliarden Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 12.05.2020
Weitere aktuelle Artikel
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
25.10.2022 Politik
KRINKO bemängelt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.