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Per Schiedsspruch wurde heute (14.9.2022) in der dritten Runde der Honorargespräche zwi­schen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsaus­schuss (EBA) festgelegt, dass der Orientierungswert für 2023 um zwei Prozent steigen soll. Der Spruch fiel mit fünf zu vier Stimmen gegen das Votum der Ärzte­schaft. Damit erhalten die niedergelassenen Ärzte für 2023 etwas mehr Geld. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 14.9.2022.

Dieser Abschluss liege zwar höher als die Steigerungsraten des Orientierungswerts in den vergangenen Jahren. Den­noch seien die Ärzte nicht zufrieden. „Wir konnten uns nicht durch­setzen mit unseren Forderungen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen dem Deutschen Ärzteblatt. Die Kassen hätten an der Systematik für die Steigerung des Orientierungswertes festgehalten, die immer die Vorjahre in den Blick nehme. Ein Jahr wie 2022 mit einer Inflation, die sich in zweistelligen Dimensionen halte, werde dem System aber „nicht mehr gerecht“, so Gassen.

In den seit dem 5. August andauernden Verhandlungen wollte die KBV die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 ein­fließen lassen. Die Kassenseite hatte sich eine Nullrunde vorgestellt, weil sie für das nächste Jahr ein größeres Defizit erwartet. 

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