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Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens in Praxen und Kliniken, das zum 1. Januar 2017 gestartet ist.

Das Verfahren fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist.

Zum anderen beantworten operierende Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer webbasierten Befragung. Die Dokumentationspflicht beginnt erstmalig im ersten Quartal 2018 und bezieht sich auf das einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsmanagement des Jahres 2017.

Die einrichtungsbezogene Dokumentation unterliegt folgender Datenlieferfrist:

Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar bei der Datenannahmestelle KV vorliegen. Ausnahme ist das erste Erfassungsjahr, hier ist die Frist der 30. April 2018.

Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
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