01.10.2014 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Schmuck und Fingernägel

Im April 2014 ist die Neufassung der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe) erschienen.
In ihr heißt es in Kapitel 4.1.7 „Schmuck und Fingernägel“:
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine
- Schmuckstücke,
- Ringe, einschließlich Eheringe,
- Armbanduhren,
- Piercings,
- künstliche Fingernägel und
- sogenannte Freundschaftsbänder
getragen werden. Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Außerdem kann nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch Nagellack und Nagelgel in allen Bereichen untersagt werden, in denen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.
Die Regelungen der TRBA sind ähnlich einer staatlichen Verordnung umzusetzen.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.02.2012 Hygiene
Hygiene-Tipp: Wie viele nosokomiale Infektionen können verhindert werden?
Immer wieder wird behauptet, dass 20 bis 30 % der
01.01.2012 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Einbettzimmer
Durch den Anstieg multiresistenter Erreger nimmt die Notwendigkeit der Isolierung
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.