Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Weg von einer Bettenplanung und hin zu einer Leistungsgruppensystematik. So war zumindest einer der zentralen Gedanken im Rahmen der Krankenhausreform. Durch die Leistungsgruppen sollte der regionale Versorgungsbedarf der Bevölkerung sowie die landeseinheitlichen Qualitätskriterien sorgfältig und angemessen berücksichtigt werden. Doch was nun? Ist die Leistungsgruppenzusage futsch?
Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung
jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat
die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?
Die neue Weiterbildung 2018, aktualisiert am 29.06.2023 [1], und die geplante Gesundheitsreform, vor allem der Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), der am 16.03.2024 zur Ressortabstimmung eingebracht wurde [2], werden zu erheblichen Veränderungen für die chirurgische fachärztliche Weiterbildung führen.
Zuerst einmal einen herzlichen Dank an den Hartmannbund und die weiteren Mitorganisationen, die uns zu diesem besonderen parlamentarischen Abend Jahr für Jahr einladen. Genauso schwierig wie eine Vorhersage des Wetters in diesem Sommer, also „rain or shine“, ist die Frage nach weiteren Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen durch den im Dezember 2021 noch als „Minister der Herzen“ bezeichneten Prof. Karl Lauterbach.
Als berufliche Perspektive kommt für viele Chirurginnen und Chirurgen auch heute noch die Niederlassung in Betracht. Zwar ist der niedergelassene Chirurg bei weitem nicht so frei in seinem ärztlichen und wirtschaftlichen Handeln, wie vor 20 Jahren. Aber die Aussicht auf die Möglichkeit, selbst Verantwortung zu übernehmen und unabhängig zu arbeiten, ist noch immer faszinierend.
In dieser Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift lesen Sie vom Alltag niedergelassener Chirurginnen und Chirurgen. Von den immer restriktiver werdenden Rahmenbedingungen, beispielsweise bei Hygienevorschriften, und von den Perspektiven, die sich durch neu Kooperationen mit Kliniken und Netzwerken bieten.
Wie Sie der BDC bei der Niederlassung unterstützen kann und seinen über 2.500 niedergelassenen Mitgliedern mit Clearingstellen und Abrechnungstipps zur Seite steht, erfahren Sie ebenfalls in dieser Schwerpunktausgabe.
Die Regionalleiter der niedergelassenen Chirurgen, unser Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg und das Team der BDC-Geschäftsstelle sind gern für Sie da. Wir unterstützen Sie gern in Ihrem Praxisalltag und helfen Ihnen bei den ersten Schritten in Richtung eigene Praxis.
Mit dem Schwerpunkt “Plastische Chirurgie ist Vielfalt!” präsentieren wir Ihnen eine Auswahl an Artikeln aus der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Unsere Autoren geben fachlichen Einblick in das breite Behandlungsspektrum der plastischen Chirurginnen und Chirurgen mit Artikeln zur Handchirurgie, zu körperkonturierenden Eingriffen sowie zur Rekonstruktionen nach Verbrennungen, Verletzungen und chirurgischen Eingriffen.
Berufspolitisch steht die Weiterbildung in der plastisch-ästhetischen Chirurgie im Fokus, ebenso wie die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten. Hier ist vor allem die umsatzsteuerliche Rechtslage kompliziert, weil diese mit der Abgrenzung zwischen rein kosmetischen und medizinisch indizierten Eingriffen zusammen hängt. So kann im Extremfall derselbe Eingriff bei einem Patienten umsatzsteuerpflichtig sein, beim anderen nicht.
Du bist, was Du isst. Ein wahrer Spruch, denn von der Ernährung hängt im wahrsten Sinne des Wortes unser Leben ab. Die Ernährungswissenschaft leistet daher ihren Beitrag zu fast allen medizinischen Fachgebieten. Ein wichtiger Schwerpunkt der Forschung ist dabei die Ernährung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen.
Obwohl es inzwischen wohl unstrittig ist, dass die Ernährung einen so wichtigen Stellenwert hat, wird sie in Ausbildung, Forschung und Praxis noch oft stiefmütterlich behandelt. Dabei spielt die perioperative Ernährung gerade für uns Chirurgen und für die Ergebnisse unserer Arbeit eine entscheidende Rolle. Deshalb wollen wir mit dieser Ausgabe ein Update liefern und unsere Mitglieder über neueste Erkenntnisse informieren.
Gleichzeitig bieten wir einen fundierten Einstieg in die öffentliche, teilweise kontrovers geführte Debatte zum Thema Ernährung und Medizin.
Spätestens seit der Neuregelung für klinisches Risikomanagement, die seit Anfang diesen Jahres gewisse Mindeststandards für Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen festlegt, ist es Zeit, die „Operation Patientensicherheit” in Angriff zu nehmen. Dies ist ein langer, komplexer Prozess mit weitreichenden Folgen für alle Fachdisziplinen, besonders aber für das „High-Risk”-Fachgebiet Chirurgie.
In dieser Ausgabe legen unsere Autoren im Detail dar, wie wir als Chirurginnen und Chirurgen die Sicherheit für unsere Patienten verbessern können, um tragische Schicksale zu vermeiden, Kosten zu senken und nicht zuletzt auch den verschärften Anforderungen der Versicherungswirtschaft entsprechen zu können.
Wir präsentieren Ihnen mit „Operation Patientensicherheit” einen Leitfaden, um die richtigen Instrumente, Methoden und Verfahren zur Förderung der Patientensicherheit richtig, bedarfs- und zielgerecht einzusetzen. Besonderer Dank gilt Herrn Kollege Gausmann von der Firma GRB, der als Herausgeber großen Anteil am Gelingen dieser Ausgabe hat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.