01.12.2015 Politik
E-Health-Gesetz: was wichtig ist

Die Digitalisierung nimmt Einzug in alle Lebensbereiche – so auch in die Medizin. Es wird schon sehr lange darüber geredet und auf der neuen Versichertenkarte ist mittlerweile ein Foto zu finden, aber in den letzten zehn Jahren hat sich nicht allzu viel getan in punkto Gesundheitskarte & Co. Das E-Health-Gesetz soll nun den Weg ebnen für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Die meisten Interessengruppen sind sich, was die Beschleunigung der Digitalisierung durch gesetzliche Grundlagen angeht, einig. Doch bei vielen Beteiligten bleibt auch Kritik nicht aus.
Was meint das Gesundheitsministerium?
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll das E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage schaffen, um Patienten durch digitale Vernetzung zu stärken und Leben zu retten. Wichtiger Punkt dabei sind die hochsensiblen Patentendaten, die es zu schützen gilt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesundheitskarte
Alle wichtigen Patientendaten sollen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, um im Notfall direkt auf alle relevanten Daten zugreifen zu können. Dazu gehört auch der Medikationsplan, der durch die Gesundheitskarte abrufbar sein soll. Gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten könnten so vermieden werden.
Vernetzung
Bei der digitalen Vernetzung gilt laut Gröhe der Grundsatz: „Wer blockiert, zahlt.” Denn wer sich ab 01. Juli 2018 nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten beteiligt, wird mit Kürzungen der Vergütung rechnen müssen. Auch für die Gesellschaft für Telematikanwendungen gilt, wenn der Zeitplan nicht eingehalten wird, werden Haushaltskürzungen vorgenommen.
Da einige Ärzte und Einrichtungen bereits mit Telematikanwendungen arbeiten, wurde die Gesellschaft vertraglich dazu verpflichtet, diese Standards aufzunehmen und neue daran anzupassen.
Datenschutz
Grundsätzlich soll der Patient „jederzeit Herr über seine Daten“ sein und soll bestimmen können, welche Daten gespeichert werden und welche nicht. Die Telematik-Infrastruktur erfülle den höchsten Sicherheitsstandards und soll auch für künftige Vorhaben wie elektronische Arztbriefe den Weg ebnen.
Momentan befindet es sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, was sich wann ändern wird:
- Oktober 2016: Recht auf Medikationsplan bei mehr als fünf Medikamenten (vorerst in Papierform
- 2016/2017: Anschubfinanzierung in für elektronische Entlassungs- bzw. Arztbriefe (Pauschale: 0,50 bis 1,00 €)
- bis 30. Juni: Ausbau der Telematikinfrastruktur, sodass Versichertenstammdatendienst (VSSD) bundesweit funktioniert
- Januar 2018: Vergütung von Ärzten, die Datensätze auf der Gesundheitskarte aufnehmen
Was meinen Ärzte zum Gesetz?
Gröhes Idee der Sanktionen sorgt unter der Ärzteschaft für Kritik. „Zumindest für die Ärzte sind sie nicht nur nicht notwendig, sondern machen es noch schwerer, die notwendige Akzeptanz zu schaffen. Deshalb sind nun die medizinischen Mehrwerte so entscheidend“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, dann sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden“, so Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer. Im E-Health-Gesetz sei das nicht vorgesehen, „es fällt also hinter den Standard in der Papierwelt zurück“, so die BÄK. Somit würde der Gesetzentwurf teilweise die Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten außer Acht lassen.
Zudem kritisiert die BÄK, dass „mehr als ein Dutzend weiterer Berufsgruppen – darunter Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten – zum Zwecke der regelhaften Versorgung auf die Daten zugreifen können”, also auf die Notfalldaten wie den Medikationsplan, die eigentlich zur verbesserten Notfallversorgung gedacht sind.
Hier finden Sie die Quellen dieses Artikels und mehr zum Thema:
Bundesministerium für Gesundheit
Stiftung Gesundheit eHealth-Studie 2015
Dittmar R. E-Health-Gesetz: was wichtig ist. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 02_02.
Autor des Artikels
Dr. rer. pol. Ronny Dittmar
ehem. Geschäftsführer des BDCWeitere aktuelle Artikel
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Editorial 03/QIV-2026: Chirurgischer Nachwuchs
In dieser Ausgabe stellen wir, wie im letzten Jahr, aktuelle Aspekte der Nachwuchsaktivitäten des BDC dar. Im Mittelpunkt der Diskussion standen dabei in den letzten zwölf Monaten die Umsetzung der Leistungsgruppen in Nordrhein-Westfalen und ihre Ausbreitung auf die Bundesrepublik, sowie die Einführung der Hybrid-DRGs.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Young Surgeons Club @ BDC – Wieso, weshalb, warum?
Das Thema Nachwuchsmangel in der Chirurgie ist älter als viele Mitglieder unseres neuen Young Surgeons Club (YSC). Es wird seit Jahren intensiv diskutiert und von verschiedensten Akteuren bearbeitet. Man darf und muss sich daher die Frage gefallen lassen: Warum ruft der BDC, der mit seinem Nachwuchsressort und etablierten Formaten wie „Nur Mut“, „Staatsexamen und Karriere“, der eAkademie und zahlreichen Webinaren bereits „gut aufgestellt“ ist, nun ein weiteres Forum ins Leben?
01.03.2026 Sektorübergreifend
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 1
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche Herausforderungen sowohl für Klinikbetreiber als auch für künftig ambulant arbeitende Chirurginnen und Chirurgen mit sich.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Das Perspektivforum Junge Chirurgie
Die chirurgische Weiterbildung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Krankenhausstrukturreform, Ambulantisierung, Zentralisierung und zunehmender Fachkräftemangel verändern die Rahmenbedingungen der chirurgischen Versorgung und stellen insbesondere den Nachwuchs vor große Herausforderungen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.


