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Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), seiner Fachgesellschaften und des BDC bleibt der Entwurf zu stark technik- und strukturorientiert und zu wenig prozessorientiert. Entscheidend ist nicht allein, dass Daten “vorhanden” oder “interoperabel” sind, sondern dass sie im OP-, Stations-, Notfall- und Ambulanzalltag schnell, vollständig, validiert und haftungsrechtlich belastbar verfügbar sind. Eine ePA, die unvollständige Medikationsdaten, alte Befunde oder unklare Verantwortlichkeiten enthält, kann in der chirurgischen Versorgung nicht nur nutzlos, sondern gefährlich sein.

Kritisch ist zudem, dass neue Pflichten für Leistungserbringer entstehen, ohne dass der klinische Mehraufwand realistisch abgebildet wird.

Hier geht es zur Stellungnahme GeDIG 130526.

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