Der BDC hat am 21. August seine Stellungnahme zum Krankenhausreformvebesserungsgesetz (KHAG) beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Tiefgreifende
systematische Veränderungen sind bislang ausgeblieben. So finden die Weiterbildung und deren Finanzierung keine weitergehende
Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und
insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin
zu verschaffen.
In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.
Neben dem BDC haben unter anderen auch die DGAV, der BVOU, die DGKJCH sowie die AWMF Stellungnahmen mit Bezug auf die Chirurgie eingereicht. Der BDC setzte sich zudem in der Verbändeanhörung am 21. August dafür ein, dass die im Zuge der Reform bisher weitestgehend unberücksichtigte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung endlich in den Fokus gerückt werden muss und Lösungen entwickelt werden müssen.