07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor

Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere aktuelle Artikel
13.07.2017 BDC|News
Passion Chirurgie: Chirurgie 4.0
Die Juliausgabe der PASSION CHIRURGIE ist da! Um nur einige Themen zu nennen: Umfrage-Ergebnisse „Operieren von Nahestehenden“, Chirurgie 4.0, State of the Art Proktologie, Simulationstraining "Notfallmanagement" und vieles mehr. Viel Spaß beim Lesen!
12.07.2017 BDC|News
Broschüre: Vom jungen Arzt zum guten Facharzt
as Bündnis für Qualität in der Facharztweiterbildung (BQFW) geht aus einem Mastertrainer-Projekt zur Optimierung der Weiterbildung in den Kliniken hervor, welches 2012 vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI), zusammen mit Prof. Siebolds, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, ins Leben gerufen wurde.
10.07.2017 BDC|News
BDC-Umfrage: Psychische Belastungen und Ressourcen von Chirurgen
Obwohl Deutschland nach einer Untersuchung der Havard Medical School zu den vier Bestperformern im Bereich der operativer Disziplinen weltweit gehört, nimmt der Druck auf die chirurgische Community immer mehr zu. In diesem Zusammenhang ist es uns gelungen, mit Herrn Professor Zapf von der Goethe-Universität Frankfurt, einen renommierten Arbeits- und Organisationspsychologen gewinnen zu können, der gemeinsam mit dem BDC eine Befragung zu "Psychischen Belastungen und Ressourcen von Chirurgen" konzipiert hat.
06.07.2017 BDC|News
BDC|Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz: Jahrestreffen 2017
Anlässlich des Mittelrheinischen Chirurgenkongresses vom 28. bis 29. 09.2017 in Ludwigshafen am Rhein laden wir Sie am 28.09.2017 um 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr zum gemeinsamen Jahrestreffen des BDC|Baden-Württemberg und des BDC|Rheinland-Pfalz ein.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.