15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere aktuelle Artikel
28.04.2017 Politik
Regressrisiko – KBV fordert gesetzliche Klarstellung zu Mischpreisen
Mit Nachdruck fordert die KBV zur Mischpreisbildung von Arzneimitteln eine gesetzliche Klarstellung. Anderenfalls befürchtet die Ärztevertretung angesichts des Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine massive Verschärfung des Regressrisikos. Dramatische Folge für die Patienten wäre, dass bestimmte Arzneimittel nicht mehr verordnet werden.
27.04.2017 Politik
Remifentanil: Gefährden Lieferengpässe ambulante Operationen?
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 26.04.2017 berichtete, könnten Lieferengpässe von Narkosemitteln (Wirkstoff Remifentanil) dazu führen, dass künftig viele ambulante Operationen nicht durchgeführt werden könnten. SPIEGEL ONLINE spricht von Problemen bis mindestens 2018.
26.04.2017 Aus- & Weiterbildung
Niederlassung ist attraktiv: Junge Mediziner in der ambulanten Versorgung
Wer sich als Arzt niederlassen will, hat beste Aussichten. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten zahlreiche Anreize. Mit flexiblen Arbeitsformen wird auf die Wünsche der jungen Generation eingegangen.
25.04.2017 Aus- & Weiterbildung
Ärztestatistik 2016: Anzahl der Ärzte gestiegen
"Wer nur die leicht steigenden Arztzahlen betrachtet, verschließt die Augen vor der ganzen Wahrheit. Tatsächlich öffnet sich die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten immer weiter. Schon heute klaffen bei der ärztlichen Versorgung in vielen Regionen große Lücken." So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2016.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

