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Die neue Beschlussfassung umfasst rund 100 neue OPS-Kodes. Dabei sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen neu hinzugekommen. Bei Leistungen der Hernienchirurgie kommen beispielsweise weitere OPS-Kodes hinzu (siehe Infokasten). Dabei umfasst der Leistungskatalog auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Belegungstagen. Dies ist durch den Ausschuss festgelegt worden, um die für das Jahr 2026 gesetzlich vorgeschriebene Fallzahl in Höhe von einer Million zu erreichen.

Hybrid-DRG-Katalog 2026: Die neuen Leistungsbereiche

Der Beschluss sieht neben dem bereits bekannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog ergänzende OPS-Kodes vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
  • Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
  • Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
  • Laparoskopische Appendektomie
  • Hernienchirurgie
  • Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
  • Frakturrepositionen

Quelle: KBV

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