07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor

Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere aktuelle Artikel
10.11.2017 BDC|News
Service-Tipp: Einkaufen im BDC|Shop
Nicht nur BDC-Mitglieder können im Onlineshop der BDC Service GmbH chirurgische Stellenanzeigen aufgeben. Sondern es gibt auch ein breites Angebot von Weiterbildungsbüchern und Jahreslizenzen für die E-Learning-Plattform [eCME-Center] bis hin zu BDC-Krawatten und BDC-Lauftrikots.
10.11.2017 Pressemitteilungen
Aktuelle Ausschreibung: Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen 2018
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vergibt erneut den „Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen“. Noch bis zum 15. Dezember 2017 können Beiträge für den mit 1.500 Euro dotierten Preis eingereicht werden. Mit diesem Preis werden jährlich journalistische Arbeiten aus den Bereichen Print, Rundfunk und Online-Medien ausgezeichnet, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden.
09.11.2017 BDC|News
BDC|Hamburg: Jahrestreffen 2017
Zur Mitgliederversammlung des BDC|Landesverbandes Hamburg am 02. Dezember 2017 laden wir Sie herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet zum ersten Mal im Rahmen der 200. Jahrestagung der Norddeutschen Chirurgen statt.
01.11.2017 Akademie aktuell
Akademie Aktuell: Kostenfreie BDC|Webinare „Leitlinien in der Chirurgie“
Zeit ist ein wertvolles Gut. Nicht zuletzt deshalb erobern Online-Fortbildungen zunehmend die Bildungslandschaft und sind für die jüngeren Generationen ein adäquates Lernmedium. Seit September 2017 wurde ein weiterer Akzent mit Einführung der BDC|Webinare „Leitlinien in der Chirurgie“ gesetzt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.