24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm
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KBV und Marburger Bund für Strukturverbesserungen in der Notfallversorgung
Notfall-Patienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin, an dem der Vorstand der KBV und mehrere Vorstandsmitglieder des MB teilnahmen.
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Eindeutiger Trend: Ambulante Behandlungen nehmen stetig zu
Ambulantisierung - Ein wachsender Anteil an Patienten wird in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt. Das stellt eine Chance dar, um Versorgung zukunftsfest zu machen, auch durch eine gezieltere Verteilung der finanziellen Ressourcen.
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