21.10.2020 Politik
Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.
Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
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