15.08.2022 BDC|News
Passion Chirurgie im Juli/August 2022: UpDate Viszeralchirurgie

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Diese Ausgabe der Passion Chirurgie („UpDate Viszeralchirurgie“) widmet sich in drei Schwerpunkt-Artikeln den neuesten Entwicklungen bei der Behandlung von Krebserkrankungen des Rektums, der Leber und des Pankreas. Außerdem lesen Sie den BDC|Praxistipp zum AOP-Gutachten des IGES mit Titel „Ambulante Operationen und Interventionen patientengerecht vorantreiben – aber wie?“, zu dem sich Professor Billing für uns durch 300 Seiten Gutachten gearbeitet hat.
Einen schönen Spätsommer und viel Spaß beim Lesen, wünscht
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion
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14.10.2019 BDC|News
BDC|Hessen: 10. Jahrestagung am 30.10.2019
wir laden Sie sehr herzlich zur 10. Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hessen und des HCV e.V. und zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 ein.
11.10.2019 Stellungnahmen
Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
06.10.2019 BDC|News
Umfrage Silver Worker 2018: Generation „Active Retirement“
Deutlich mehr als eine Million Senioren gehen neben ihrer Rente noch arbeiten. Davon arbeiten vor allem Akademiker länger. Im Vergleich zu 2003 verdoppelte sich fast die Menge der arbeitenden Senioren. Bei den Beschäftigten Senioren bedeutet dies einen absoluten Anstieg von 100.553 (März 2003) auf 325.911 (Juni 2018). In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten 2003 (März) 547.067 Senioren. Bis Juni 2018 stieg die Anzahl stetig auf insgesamt 1.105.210 Menschen an [1].
01.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bausteine der chirurgischen Weiterbildung
Eine einheitliche Weiterbildungsordnung (WBO) ist in Deutschland nicht etabliert. Vielmehr wird die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammern auf föderaler Ebene geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Dauer, Inhalten, Zielen und Dokumentation in den WBO der einzelnen Landesärztekammern niedergelegt sind. Diese sind wiederum an die (Muster-)Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) der Bundesärztekammer angelehnt, welche vom Deutschen Ärztetag erarbeitet und verabschiedet wird.
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