01.11.2018 Krankenhaus
Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl

Mit Urteil vom 29.11.2017, AZ: 6 KA 33/16 R beschränkt das BSG den belegärztlichen Versorgungsauftrag auf die im Krankenhausplan ausgewiesene Bettenzahl der Fachabteilung. Hintergrund des Urteils ist die Honorarrückforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung: Ein Belegarzt mit fünf Betten hatte mit 898 Belegungstagen die möglichen Belegungstage von 460 Tagen (92 Tage mal 5) weit überschritten.
Mit dem o. g. Urteil hat das BSG klargestellt, dass die belegärztliche Abrechnung auf die in der Zulassung angegebene Bettenzahl begrenzt ist. Zudem darf auch der Versorgungsauftrag der Bettenanzahl einer Abteilung nicht überschritten werden. Somit wird durch die genehmigte Bettenzahl auch die Gesamtzahl der abrechenbaren Belegungstage für die gesamte Abteilung definiert, unabhängig davon wie viele Belegärzte in der Abteilung tätig sind (Stand: August 2018).
So wird die KV Niedersachsen ab dem Quartal 3/18 Plausibilitätspüfungen der belegärztlichen Abrechnungen durchführen. Der KV Bayern war bis dato dieses Urteil nicht bekannt.
Nach telefonischer Rücksprache mit der KV Unterfranken drohe aber nur den Belegärzten ein Regress, welche die Anzahl der Belegungstage überschritten haben. Auch wenn die Abteilung oder das Haus seine Belegungstage überschritten hat, würde der Belegarzt, der seine Belegungstage nicht überschritten hat, nicht bestraft.
Nach Gesprächen mit einigen Geschäftsführern und Belegärzten scheint dieses Urteil noch nicht richtig ins Bewusstsein gedrungen zu sein und hat bisher keine Relevanz für die meisten Belegkrankenhäuser oder Belegärzte. Bei weiter rückläufigen Belegarztzahlen sowie Belegarztfällen ist auch nicht zu erwarten, dass dieses Urteil wirklich flächendecken relevant sein wird.
Farghal D: Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl. Passion Chirurgie. 2018 November, 8(11): Artikel 05_02.
Autor des Artikels

Dirk Farghal
Stellv. Regionalvertreter des BDC|Landesverband BayernVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im BDCStellv. Vorsitzender RNC im BDCÄrztlicher Leiter MVZ Rothenburg o.d.T. kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
15.07.2019 Pressemitteilungen
BDC zur Bertelsmann-Studie: Klinik-Schließungen wohl dosieren
„Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren verändern müssen, um hohe Qualitätsstandards gewährleisten zu können“, stimmt Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC grundsätzlich zu.
15.07.2019 Krankenhaus
Studie: Bessere Versorgung nur mit weniger Kliniken möglich
In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Eine starke Verringerung der Klinikanzahl von aktuell knapp 1.400 auf deutlich unter 600 Häuser, würde die Qualität der Versorgung für Patienten verbessern und bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern.
10.07.2019 Krankenhaus
Krankenhäuser auf dem Land bekommen mehr Geld
Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden etwa 120 Krankenhäuser gefördert.
05.06.2019 Arbeitsrecht
Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.