20.09.2017 Politik
“E-Health muss in erster Linie den Patienten dienen!”

Hessischer Ärztekammerpräsident spricht sich für technische Anwendungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung aus
20 Denn die Entwicklung von E-Health darf nicht alleine von geschäftlichen Interessen der EDV-Anbieter getrieben werden”, betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Der Vorwurf, die Ärzteschaft wolle technische Innovationen und Entwicklungen ausbremsen, ist dagegen völlig falsch. Wir sind vielmehr offen für sinnvolle technische Anwendungen, die zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. Doch die Technik darf nicht zum Selbstzweck werden! Unsere Aufgabe als Ärztinnen und Ärzte ist es, die Entwicklungen nach ihrem Nutzen für den Patienten zu beurteilen und den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten in den Fokus der Debatte zu rücken!”
Digitale Anwendungen können Ärzte nicht ersetzen
Technische Anwendungen wie beispielsweise die Telemedizin können lediglich als Ergänzung im ärztlichen Arbeitsalltag dienen, um Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen und so die Patientenversorgung zu erleichtern. Dass dies auch im Sinne der Patientinnen und Patienten ist, zeigen die Ergebnisse einer 2016 vom Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. beauftragten qualitativen Studie zu E-Health in Deutschland: Bei allen technischen Fortschritten wünschen sich Patienten vor allem einen Zeitgewinn für wichtige Gespräche und zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten. Dafür bedarf es nach wie vor einer Ressource, die auch durch telemedizinische Modelle nicht ersetzt werden kann: der Arztzeit. „Wir müssen uns bewusst machen, dass E-Health den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen wird”, so von Knoblauch zu Hatzbach. Der Einsatz elektronischer Anwendungen steht auch im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung. Eine ausschließlich auf unpersönlichen Fernkontakten beruhende Behandlung wird den Patienten nicht gerecht. „Wenn ein Arzt seine Patienten dagegen kennt und sie etwa bei leichten Erkrankungen oder Routinefällen telemedizinisch behandelt, dann sind die bequemen, schnellen und effizienten Informations- und Kommunikationsprozesse ausdrücklich zu begrüßen”, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.
Telematik und Datenschutz nach wie vor unzureichend
Voraussetzung für die Umsetzung der digitalen Anwendungen ist eine funktionierende telematische Infrastruktur. Doch noch fehlt ein flächendeckendes, schnelles und hochleistungsfähiges Internet. Gerade auf dem Land, wo sich der Ärztemangel bereits bemerkbar macht, muss die technische Infrastruktur jedoch zuverlässig zur Verfügung stehen. Auch der Austausch von Patienteninformationen zwischen verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen ist bislang nicht sicher, da es keine einheitlichen Schnittstellen gibt, die das problemlose und sinnvolle Ineinandergreifen unterschiedlicher Systeme und Anwendungen ermöglichen. „Hier sind noch einige Hürden zu überwinden. Die Politik muss die Rahmenbedingungen für die Nutzung telemedizinischer Anwendungen schaffen”, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.
Da im Bereich E-Health mit hoch sensiblen Patientendaten gearbeitet werde, müsse deren Sicherheit bei der Entwicklung technischer Anwendungen höchste Priorität haben: „Die Einhaltung des Datenschutzes ist aus ärztlicher Sicht eine conditio sine qua non.”
Quelle: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main, https://www.laekh.de
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2018 Politik
Editorial: Der Wandel kommt…
… auf leisen Sohlen. Wo finden wir uns am Ende als Ärzte wieder? Denn egal, wie auch immer sich eine Regierung findet, die Bestrebungen, das Gesundheitssystem tiefgreifend zu verändern, sind allgegenwärtig.
01.01.2018 BDC|News
Neues zur Weiterbildungsordnung
Trotz einstimmigen Beschlusses der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC/DGCH und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften inklusive deren Berufsverbänden zum Verzicht auf die Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie bei Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg erneut der Erhalt der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie von den Delegierten der Landesärztekammern beschlossen. Die Weiterbildungskommission der Fachgesellschaften und der Berufsverbände hatte sich dann darauf geeinigt, an der Beschreibung der Inhalte aktiv mitzuwirken.
01.01.2018 Politik
Honorarbericht für das 4. Quartal 2015
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
29.12.2017 Politik
Handchirurgen fordern besondere Umsicht beim Feuerwerk
Jedes Jahr an Silvester kommt es zu zahlreichen Unfällen mit Feuerwerkskörpern, nicht zuletzt durch selbst hergestellte oder manipulierte Böller. Bei Verletzungen sind meist die Hände betroffen, oftmals schwer. Deshalb rufen die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.